Die gemeinnützige Organisation Klimaatzaak hat ein Verfahren vor dem Brüsseler Berufungsgericht eingeleitet. Gemeinsam mit 58.000 Mitklägern fordert die gemeinnützige Organisation vor Gericht eine ehrgeizigere Klimapolitik vom belgischen Staat.
Belgische Klimaaktivisten wollen Regierung durch Gerichtsbeschluss zwingen, CO2-Emissionen zu reduzieren
Erneut gehen belgische Klimaaktivisten gerichtlich gegen den Staat vor. Nach einer ähnlichen Initiative in den Niederlanden hat die Organisation Klimaatzaak im Jahr 2014 vier belgische Regierungen vor Gericht gebracht, weil sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Klimawandel nicht nachkommen. Das Argument der Kläger: Belgien erfülle seine Fürsorgepflicht nicht und verletze dadurch das Recht der Menschen auf Leben und Familie. Die belgische Klimapolitik sei ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Erst sieben Jahre später hat dann ein Richter über den Fall entschieden. In seinem Urteil stellte das Gericht im Juni 2022 fest, dass der belgische Staat durch seine Klimapolitik die Grundrechte der Kläger verletzt hat. Der Staat hat es versäumt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben der Menschen zu verhindern, hieß es im Urteil. Damit gab der Richter dem Kläger Recht.
Warum Berufung einlegen, wenn man Recht bekommt?
Obwohl die Organisation vor Gericht Recht bekam, legt sie jetzt Berufung ein. Der Richter habe nämlich versäumt, die belgische Regierung zu zwingen, zusätzliche Maßnahmen mit konkreten Folgen zu ergreifen. Klimaatzaak will erreichen, dass der Richter die Regierung zwingt, die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 61 Prozent zu reduzieren. Dadurch sollte die globale Erwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden. Diese Zahl liegt über dem EU-Ziel von 55 Prozent, das Belgien anstrebt, aber nach den derzeitigen Plänen wahrscheinlich nicht erreicht wird.

