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Inland
Justiz

Staatsanwaltschaft Antwerpen fordert Verdächtige auf, Schuld gleich zu bekennen, um Prozess zu vermeiden

Die Staatsanwaltschaft von Antwerpen will Personen, die eines Finanz-, Wirtschafts- oder Umweltdelikts verdächtigt werden, auffordern, sich schuldig zu bekennen, um ihr Strafmaß sofort zu kennen – ohne Prozess. Die Justiz spart Zeit und der Verdächtige hat schneller Klarheit über seine Lage. Ein sofortiges Schuldbekenntnis führt aber nicht unbedingt zu einer geringeren Strafe.

Martina Luxen Belga
Veröffentlicht:

Wer sich in Antwerpen wegen Finanz-, Wirtschafts- oder Umweltdelikten vor Gericht verantworten muss, wird künftig von der Staatsanwaltschaft gefragt, ob er sich schuldig bekennen will. Das schreibt die Zeitung De Tijd. Wer seine Schuld beim Staatsanwalt bekennt, erfährt auch, welche Strafe ihm bevorsteht. Erklärt der Verdächtige sich einverstanden, wird kein Prozess angestrengt. Diese Arbeitsweise dürfte die Arbeitsbelastung für Richter und Staatsanwälte verringern.  

“Für den Angeklagten entsteht schneller Klarheit”, sagt Kristof Aerts von der Antwerpener Staatsanwaltschaft.  

Die vorgeschlagene Strafe kann niedriger sein als die Höchststrafe, aber das ist keine Garantie. "Der Staatsanwalt kann das Schuldeingeständnis berücksichtigen, wenn er ein Strafmaß festlegt", erklärt Aerts weiter: "Dies geschieht manchmal auch bei einer Verhandlung vor einem Strafgericht, wenn Angeklagte sich schuldig bekennen oder Einsicht zeigen. Wir wollen vor allem Zeit für Fälle freimachen, in denen über Verantwortung und Schuld diskutiert wird.”

Keine gütliche Einigung

Im Gegensatz zu einer gütlichen Einigung geht es hier um eine Verurteilung und eine Strafe, die auch im Strafregister vermerkt wird. Geschädigte können auch weiterhin eine Entschädigung erhalten.

Nur Delikte für die maximal fünf Jahre Haft gelten

Wenn das Pilotprojekt gut läuft, will die Staatsanwaltschaft es auch auf andere Delikte als Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsdelikte ausweiten. Allerdings kommen nur Straftaten in Frage, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Haft geahndet werden. Straftaten wie Mord, Vergewaltigung und Sexualdelikte an Minderjährigen sowie andere Straftaten, bei denen die körperliche Unversehrtheit des Opfers verletzt wurde, können nicht erfasst werden.

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