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Miese Masche: Belgiens Zentrum für Cybersicherheit warnt vor Betrug durch "Auftragsmörder"

Das belgische Zentrum für Cybersicherheit warnt vor einem Betrugsversuch per E-Mail. Dabei gibt sich ein Unbekannter als Auftragsmörder aus und fordert ein Lösegeld von 4.500 € in Form der virtuellen Währung Bitcoin. Andernfalls müsse er seinen Auftrag erledigen, denn er sei bereits dafür bezahlt worden. „Ihr Leben ist nicht in Gefahr“ sagen Polizei und das Zentrum für Cybersicherheit dazu und raten, auf entsprechende E-Mails nicht einzugehen, diese aber zu melden.

Andreas Kockartz
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Die E-Mails sind als Drohung gedacht und in scharfem Ton verfasst, denn damit soll für Angst gesorgt werden, heißt es dazu beim belgischen Zentrum für Cybersicherheit.

Allerdings hätten die meisten Empfänger dieser Mails nicht darauf reagiert und diese in vielen Fällen direkt an die staatliche Einrichtung „Safe on Web“ weitergeleitet (verdacht@safeonweb.be).

Am Mittwochvormittag erreichten „Safe on Web“ schon rund 300 solcher E-Mails und Meldungen innerhalb nur einer Stunde, wie Katrien Eggers vom Zentrum für Cybersicherheit gegenüber VRT NWS angab.

Betroffene, die sich darauf eingelassen haben und bereits Geld überwiesen haben, sollten sich sofort bei ihrer Bank melden, so Eggers. „Safe on Web“ informiert auf der eigenen Webseite auch in deutscher Sprache, wie man mit diesem doch „miesen Spiel“ umgehen sollte: https://safeonweb.be/de

Diese „miese Masche“ mit sogenannten „Phishingmails“ ist eigentlich nicht neu, denn dieser Auftragsmörder-Betrugsversuch läuft international unter der Bezeichnung „Hitman Scam“…

Wenn es also in einer E-Mail heißt, „Ihr Leben ist in Gefahr“, ist ihr Leben nicht in Gefahr, so die Polizei und das belgischen Zentrum für Cybersicherheit. Am besten einfach ignorieren, nicht in Panik geraten oder vielleicht höchstens Freunde und Familie vor dieser Masche warnen.

In einigen Polizeizonen in Flandern warnt die Polizei per Twitter und anderen sozialen Medien vor dieser Masche. Bei wiederholten Bedrohungen per E-Mai sollte man sich an die Polizei wenden, so der allgemeine Rat. 

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