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Europawahlen in Belgien: Keine Vorabregistrierung für jugendliche Wähler nötig

Jugendliche in Belgien im Alter von 16 und 17 Jahren müssen sich nicht vorab in die Wählerlisten eintragen, wenn sie an den Wahlen zum Europaparlament teilnehmen wollen. Dies entschied das belgische Verfassungsgericht nach einer Klage eines Bürgers.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Laut einem Gesetz vom 1. Juni 2022 sollen sich Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahren, die an der EU-Wahl teilnehmen möchten, in die Wahllisten eintragen. Dagegen klagte allerdings ein belgischer Bürger vor dem Verfassungshof. Dieser ist der Ansicht, dass 16- und 17-Jährigen die politische Reife fehlt, um an den Europawahlen teilzunehmen. Dies allerdings verwarf das Verfassungsgericht.

Allerdings sind die Verfassungsrichter der Ansicht, dass es an der Grundlage fehle, um minderjährige Wahlberechtigte dazu zu verpflichten, sich vorab registrieren zu lassen. Allerdings bedeutet eine Vorabregistrierung auch, dass die Betroffenen dann der allgemeinen Wahlpflicht in Belgien unterliegen und wählen gehen müssen. Dies allerdings will die belgische Bundesregierung noch im Sinne einer Freiwilligkeit für die jugendlichen Wähler prüfen.

Wenn im kommenden Jahr die Wahlen zur Neubesetzung des Europäischen Parlaments stattfinden, können sich in Belgien rund 280.000 junge Leute ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Ob sich viele Jugendliche dann auch daran beteiligen, ist fraglich, denn die Wahlen finden am 9. Juni statt und dann finden in den Sekundarschulen in Belgien die Examen zum Schuljahresabschluss statt. 

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