Die belgische Bundesregierung wird ab dem 1. Januar 2024 die maximale Beteiligung der Versicherungen nach Naturkatastrophen auf 1,6 Mia. € anheben. Das ist mehr als eine Vervierfachung der bisher geltenden Obergrenze. Bundeswirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne (PS) basierte seinen Entschluss auf Zahlen und Fakten der Nationalbank und geht davon aus, dass dies Prämienerhöhungen von bis zu 1,26 % mit sich bringen kann.
Belgien vervierfacht die Versicherungsobergrenze nach Naturkatastrophen
Im Zuge der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021, die vor allem in der Provinz Lüttich für enorme Schäden gesorgt hatte, waren die belgischen Versicherungen und die wallonische Regionalregierung übereingekommen, die entsprechend über eine Feuerversicherung (die derartige Schäden deckt) versicherten Opfer dieser Katastrophe zu 100 % zu entschädigen.
Aktuell ist gesetzlich vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen jeweils für 45 % der Einnahmen, die sie über die Prämien der Feuerversicherung des Vorjahres einnehmen, geradestehen müssen. Damit liegt diese Summe aktuell bei rund 400 Mio. €. Mit der Anhebung vervierfacht sich diese maximale Versicherungssumme auf über 1,6 Mia. €.
Versicherungsverband "enttäuscht"
Die Überschwemmungen vom Juli 2021 hatten Schäden in Höhe von schätzungsweise über 2 Mia. € angerichtet. Das bedeutet, dass die neu festgelegte Obergrenze der Beteiligung der Versicherungen nicht unbedingt ausreicht. Es müssen also möglicherweise zusätzliche Mittel zur Vergütung von Katastrophenopfern in Belgien gefunden werden.
Der Dachverband der belgischen Versicherungen Assuralia zeigt sich „enttäuscht“ und nennt diesen Schritt nicht nachhaltig und wenig solidarisch, denn er schiebe die Verantwortung damit auf die Versicherer ab. Assuralia kritisiert auch die Berechnung für die Prämienerhöhung um bis zu 1,26 %, die die Nationalbank vorrechnete. Man könne kaum einen entsprechenden Prozentsatz angeben, denn diese sei Abhängig von den Möglichkeiten der Rückversicherungen, die die Versicherungsunternehmen ihrerseits abschließen müssen.
