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Verbot von Tiermärkten und Hausschlachtungen: Minister Weyts passt 40 Jahre altes Tierschutzgesetz an

Tiermärkte und Hausschlachtungen von bestimmten Tieren werden verboten. Das sieht der neue flämische Tierschutzkodex des flämischen Ministers für Tierschutz Ben Weyts (N-VA, flämische Nationalisten) vor. Darin bündelt er bestehende und neue Vorschriften zum besseren Schutz der Tiere.

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Hahnschlagen, Gansreiten oder Goldfischtrinken: diese folkloristischen Traditionen werden in Zukunft nur noch mit Tieren erlaubt sein, die eines natürlichen Todes gestorben sind. Es wird auch nicht mehr erlaubt sein, Tiere auf dem Markt oder auf öffentlichen Straßen zu verkaufen und die Hausschlachtung von Schafen, Ziegen und Schweinen wird verboten.

Dies sind einige der zahlreichen neuen Maßnahmen, die der flämische Tierschutzminister Ben Weyts (N-VA) im neuen Tierschutzkodex gebündelt hat. Dieser ersetzt das "überholte Tierschutzgesetz", das mittlerweile fast 40 Jahre alt ist.

"Zum ersten Mal werden Tiere offiziell als Lebewesen mit Gefühlen, spezifischen Bedürfnissen und einem Eigenwert anerkannt", heißt es darin. "Daraus folgt, dass sie angemessen geschützt werden müssen. Mit dem Flämischen Kodex wird dieser Schutz erheblich ausgeweitet. Wir haben den Kodex buchstäblich komplett neu geschrieben."

Delfinarien

In jeder lokalen Polizeizone muss ein Tierschutzbeauftragter benannt werden. Der Tierschutz wird also stärker überwacht. Das bedeutet unter anderem, dass Betriebe, die Hühner halten, den Tieren noch mehr Platz geben müssen. Sie müssen komplett von Hühnerkäfigen auf Freilandvolieren umsteigen.

Auch für Delfinarien wird es strengere Regeln geben. Davon betroffen ist der Boudewijn Seapark in Brügge, das einzige Delfinarium in Flandern. Dort werden maximal sechs Delfine gehalten werden dürfen. Das ist die Anzahl, die sie jetzt schon haben. Wenn einer von ihnen stirbt, dürfen sie ihn ersetzen. Unter der Bedingung, dass sie das Wohlergehen der Tiere verbessern, indem sie unter anderem ab dem 1. Januar 2027 ein Außenbecken einrichten.

Diese Maßnahmen werden ebenfalls eingeführt:

  • Tiere dürfen nicht mehr koloriert oder auf andere Weise künstlich eingefärbt werden;

  • Die Haltung von Tieren, die selbst in freier Wildbahn gefangen wurden, ist untersagt;

  • Verboten ist die Zucht von Tieren, die für Tierkämpfe oder Schießübungen bestimmt sind;

  • Tieren dürfen keine Stoffe verabreicht werden, die ihre Gesundheit beeinträchtigen;

  • Schlachthöfe werden verpflichtet, Kameras zu installieren;

  • Jede Gemeinde muss eine Kooperation mit einem Tierheim eingehen.

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