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Inland
Justiz

Brüsseler Terrorprozess: Zwei Wochen völlige Isolierung für die Geschworenen

Nach sieben Monaten Verhandlung nähert sich der Prozess zu den Terroranschlägen auf Brüssel vom 22. März 2016 so langsam dem Ende. Ab voraussichtlich Donnerstag muss sich die Jury der Geschworenen über Schuld oder Unschuld der 10 Angeklagten beugen. Doch dies erfolgt in absoluter Abschirmung von der Öffentlichkeit.

Andreas Kockartz
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Die Mitglieder der Schwurgerichtsjury müssen sich für die Dauer von 2 Wochen in völlige Isolation begeben. Das bedeutet strenge Bedingungen, wie z.B. ein Verbot für Mobiltelefone und Laptops, kein Fernsehen und keine Kontakte zur Außenwelt, auch nicht zur eigenen Familie.

Die Jury aus 12 Geschworenen und 16 Ersatzkandidaten zieht sich dazu an einen unbekannten und nicht genannten geheimen Ort zurück. Dort werden die Jurymitglieder und die Ersatzkandidaten übrigens getrennt voneinander untergebracht.

Am Dienstag wurden die letzten Plädoyers gehalten, am Mittwoch folgen die letzten Repliken und die letzten Worte der Angeklagten und die Gerichtsvorsitzende besprach zuletzt mit den beteiligten Instanzen die Fragenliste, über die sich die Jury beugen muss. Diese Liste beinhaltet 286 Einzelfragen, die allerdings über Zusatzfragen im Laufe der Beratungen gekürzt werden kann. Und alle Beschlüsse müssen zudem begründet werden. 

Das Resultat der Beratungen der Geschworenen, also der mögliche Schuldspruch wird für den 21. Juli erwartet. Presserichter und Prozesssprecher Luc Hennart sagte gegenüber der Brüsseler Nachrichtenplattform BRUZZ, dass sich seines Wissens nach eine Geschworenenjury in Belgien noch nie so lange habe zurückziehen müssen und auch noch nie hätten Geschworene eine solche Herauforderung gehabt.  

Voraussichtlich ab Anfang September wird man sich wieder im Gerichtssaal im ehemaligen Nato-Gebäude in Haren einfinden, um über das Strafmaß zu verhandeln. 

Interessant ist, dass die Bundesstaatsanwaltschaft inzwischen urteilte, dass es sich bei den Anschlägen um Terrorakte handelte und nicht um Kriegsverbrechen, worauf die Verteidigung einiger der Angeklagten spekulierten. 

Den Terroranschlägen auf Brüssel am 22. März 2016 sind nicht 32 sondern 36 Menschen zum Opfer gefallen. Dies hat die Anklage beim Schwurgerichtsprozess gegen die Täter vor einigen Tagen erklärt. Bei den 4 zusätzlichen Opfern handelt es sich um Personen, die bei den Anschlägen schwer verletzt wurden und erst später an deren Folgen gestorben sind. Eine Junge Frau hatte ihr Leben durch Sterbehilfe beenden lassen, weil sie mit ihrem schweren Trauma nach dem Anschlag auf den Flughafen von Zaventem psychisch nicht fertig wurde. 

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