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Inland
Justiz

Brüsseler Terrorprozess: Die Geschworenen müssen sich über 286 Einzelfragen beugen

Die Gerichtsvorsitzende beim Prozess zu den Terroranschlägen auf Brüssel vom 22. März 2016, Laurence Massart (Foto), hat am Dienstag nach den Plädoyers der Verteidigung eine Liste von genau 286 Fragen vorgelegt, mit der sich die Geschworenen ab Donnerstagabend beschäftigen müssen. 

Andreas Kockartz
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Diese Fragenliste ist auf 338 Seiten verfasst worden, doch es müssen nicht alle 286 Fragen auch wirklich beantwortet werden. Manchmal wird es möglich sein, über Zusatzfragen Anklagepunkte zu umgehen. Das passiert z.B. dann, wenn einen der Angeklagten wegen Kriegsverbrechen aburteilen kann, statt ihn wegen terroristischer Morde zu verurteilen. In diesem Fall fallen alle Fragen zum Terrorvorwurf weg.

Eine der Fragen, die beantwortet werden muss, ist die nach der Zahl der Todesopfer. Der Prozess geht von 32 Todesopfern aus – 16 in der Metrostation Maalbeek und 16 im Flughafen von Zaventem. Doch inzwischen hat sich die Zahl erhöht und zwar durch Opfer, die erst spät nach den Attentaten an den Folgen ihrer Verletzungen starben oder auch durch eine junge Frau, die sich Sterbehilfe hatte geben lassen aufgrund ihres schweren psychischen Leidens durch die Anschläge. Dadurch erhöhte sich die Zahl auf 36 Todesopfer.

Möglich ist, dass es noch ein Update des Prozess-Zeitplans geben kann. Dies deutete die Vorsitzende an. Nach einer Debatte zu dieser Fragenliste am Dienstag und nach den Repliken der Bundesstaatsanwaltschaft folgen am Mittwoch und am Donnerstag noch Repliken der Zivilparteien und der Verteidigung. Nach alldem haben noch die Angeklagten ihr letztes Wort und dann könnten, wenn sich nichts mehr ändert, ab Donnerstagabend die Beratungen der Geschworenen beginnen. 

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