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Inland
Wirtschaft

Wirtschaftsinspektion: Klagen sowohl zu fehlenden elektronischen, als auch zu fehlenden Bargeld-Zahlungsmöglichkeiten

Bei der Inspektion des belgischen Wirtschaftsministeriums gehen Klagen zum Fehlen von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten und auch zur Ablehnung von Bargeld ein. Eigentlich sind alle Einzelhändler in Belgien seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet, ihren Kunden Kartenzahlung anzubieten, was offenbar noch nicht überall der Fall ist. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Doch auch Bargeldzahlungen sind nicht immer möglich, denn nicht selten nehmen Einzelhändler kein Cash mehr an, obschon sie dazu noch immer verpflichtet sind.

Das größere Problem liegt aber bei den elektronischen Zahlungsmöglichkeiten. Seit der Einführung der verpflichteten digitalen Zahlung am 1. Juli 2022 sind bei der Wirtschaftsinspektion 1881 Klagen von Kunden eingegangen, die in Geschäften oder bei anderen Dienstleistern nicht mit ihrer Bank- oder Kreditkarte bzw. mit ihrem Smartphone bezahlen konnten.

Bei eigenen Kontrollen stellten die Inspektoren des Wirtschaftsministeriums zudem weit über 400 Verstöße dieser Art selbst fest. Jetzt, ein Jahr nach der Verpflichtung, ist die Übergangszeit in Belgien ausgelaufen. Einzelhändler und Geschäftsleute, die keine digitale Zahlungsmöglichkeit vorweisen können, werden nicht mehr verwarnt, sondern zu Bußgeldern von zwischen 26 und 10.000 € verurteilt.

Probleme riskieren auch solche Händler, die ihren Kunden Bargeldzahlungen verweigern, denn dies muss bis auf weiteres in Belgien ebenfalls möglich bleiben. 

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