Zum Hauptinhalt springen
Inland
Justiz

Flandern will Eltern für kriminelles Verhalten ihrer Kinder zur Rechenschaft ziehen

Wird ein Kind einer Straftat überführt, dann sollen die Eltern ebenfalls vor dem Jugendrichter erscheinen. Urteilt dieser, dass die Eltern ihre elterliche Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, sollen sie für mitverantwortlich erklärt und ebenfalls gestraft werden. So sehen die Pläne von Flanderns Landesjustizministerin Zuhal Demir (N-VA) und von Landeswohlfahrtsministerin Hilde Crevits (CD&V) aus, mit denen gegen Jugendkriminalität vorgegangen werden soll.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Auch im belgischen Bundesland Flandern nimmt die Jugendkriminalität ungeahnte Ausmaße an. Schwere Körperverletzung, Messerstechereien, bewaffnete Überfälle, schwere Sachbeschädigung sind nur einige Straftaten, die Minderjährige immer häufiger begehen. Jetzt warten die zuständigen Ministerinnen für Justiz und Wohlfahrt mit einem Plan auf, mit dem sie dieser Entwicklung entgegenwirken wollen.

Der wohl wichtigste Bereich ist hierbei die Verantwortung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Demnach können auch Eltern für die Straftaten ihrer Kinder juristisch zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen vor Gericht bzw. vor dem Jugendrichter immer mit ihren Eltern zusammen erscheinen.

„Wir wollen den Eltern die Hand reichen und sie mit begleitenden Maßnahmen unterstützen, damit eine gesündere familiale Umgebung entstehen kann. Doch wir machen das nicht ohne Rückendeckung,“ so Landesjustizministerin Demir. In den Schulen soll in dieser Hinsicht präventiv und bewusstseinsbildend gearbeitet werden.

Weitere Maßnahmen in Sachen Jugendstrafrecht

Einige weitere Maßnahmen in Flandern betreffen den Wegfall der Altersgrenze von 23 Jahren bei Straftaten, die in jugendlichen Alter begangen wurden. Dies betrifft allerdings lediglich schwere Straftaten, wie z.B. Vergewaltigung. Die Landesregierung prüft zudem, inwiefern Minderjährige bei schweren oder schwersten Straftaten in die Hände der Justiz übergeben werden können, um unter des Erwachsenenstrafrecht fallen zu können. Bisher ist dies erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich.

In Sachen Drogenproblematik sollen die Maßnahmen strenger werden, doch auch hier soll in den Schulen präventiv und sensibilisierend gearbeitet werden. Das pädagogische Material betrifft bisher lediglich das Problem der Drogensucht, nicht aber die Frage der Begleitkriminalität: Dealen, Kurierdienste, Hilfsdienste für Drogenbanden, das zur Verfügung stellen von Bankkonten usw.

Der Aktionsplan gegen Jugendkriminalität der flämischen Landesregierung soll schrittweise eingeführt und umgesetzt werden. Doch einige Bereiche müssen noch mit der föderalen Ebene abgesprochen werden, denn sie betreffen auch Zuständigkeiten des belgischen Bundesjustizministeriums. 

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5