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Salah Abdeslam regt sich auf, als das Wort "Mörder" fällt
Inland
Justiz

Aufregung beim Brüsseler Terrorprozess, weil eine Anwältin die Angeklagten als "Mörder" bezeichnete

Die beiden im Prozess um die Brüsseler Terroranschläge vom 22. März 2016 Angeklagten Salah Abdeslam und Mohamed Abrini haben am Dienstag im Gerichtssaal für Aufruhr gesorgt, als sie lauthals gegen Ausführungen der Anwältin der Zivilparteien, Olivia Venet protestierten. Diese hatte die hier vor Gericht stehenden mutmaßlichen Terroristen als Mörder bezeichnet. 

Andreas Kockartz
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Die Anwältin Olivia Venet, die den Opferverband Life4Brussels vertritt, begann ihr Plädoyer über den Angeklagten Bilal El Makhoukhi mit Hinweisen auf von der Staatssicherheit im Gefängnis abgehörte Gespräche, deren Glaubwürdigkeit von der Verteidigung bezweifelt werden. Venet bemerkte, dass die Verteidiger damit unzufrieden waren, da sie für die Beschuldigten peinlich seien. El Makhoukhi hatte, nachdem er mit diesen Gesprächen konfrontiert wurde, Teilgeständnisse abgelegt.

In ihren weiteren Ausführungen erinnerte sie auch daran, dass Mohamed Abrini, der die Staatssicherheit als „inkompetent“ bezeichnet hatte, weil sie ihn seit seiner Rückkehr aus Syrien beobachtet habe und die Anschläge auf Paris und Brüssel dennoch nicht verhindern konnten. Abrini forderte daraufhin lauthals, die Anwältin solle über ihn schweigen. Er hielt erst inne, als ihn die Gerichtsvorsitzende Laurence Massart zurechtwies. 

"Immer sind die anderen Schuld"

Venet fügte ihren Ausführungen danach noch hinzu, dass die Angeklagten die Anschläge hätten verhindern können und nicht die Staatssicherheit. Die Anwältin warf den Beschuldigten vor, dass in ihren Augen stets sie andere Schuld haben: „Ich aber qualifiziere sie als Mörder.“

Daraufhin explodierte Salah Abdeslam und rief unter anderem, dass man damit aufhören solle, die Angeklagten als Mörder zu bezeichnen, schließlich gelte zuerst die Unschuldsvermutung. Abdeslam beruhigte sich ebenfalls erst nach deutlicher Zurechtweisung der Vorsitzenden, die ihn daran erinnerte, dass die Zivilparteien und Nebenkläger das Recht hätten, ihre Meinung kundzutun. 

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