Belgien darf keine ehrenamtliche Helfer der schnellen Eingreiftruppe B-Fast für den Katastrophenfall in die Ukraine entsenden, um dort im überfluteten Gebiet der zerstörten Talsperre aktiv zu werden. Laut Innenministerium ist es gesetzlich untersagt, B-Fast in Kriegsgebiete zu schicken. Unser Land kündigte aber an, Notstromaggregate in das Gebiet zu schicken.
B-Fast geht nicht in die Ukraine, soll aber Notstromaggregate liefern
„B-Fast arbeitet mit Freiwilligen aus den Departements des Premierministers und der Ministerien für Inneres, Auslandsangelegenheiten, Verteidigung, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit. Das sind Ehrenamtliche, die nicht dafür trainiert sind, um in Kriegsgebieten zu operieren. Es ist denn auch nicht opportun, sie dorthin zu schicken“, verlautete dazu aus dem Bundesinnenministerium.
Die ukrainische Regierung habe Hilfe in Belgien beantragt und zeige sich denn auch enttäuscht, so die entsprechende Pressemitteilung, doch man werde Material zur Verfügung stellen.
Dabei handelt es sich um Notstromaggregate, die Belgien zusätzlich zu der materiellen Energiehilfe für die Ukraine geliefert werden sollen. B-Fast wird etwa 30 dieser Anlagen kaufen und in das überflutete Katastrophengebiet rund um den zerstörten Kachowka-Staudamm entsenden.
