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Inland
Justiz

Staatsanwaltschaft Namur ermittelt wegen Schlägerei zwischen Brüsseler Polizisten und Jugendlichen bei Kajak-Station an der Lesse

Die Staatsanwaltschaft von Namur hat Ermittlungen wegen einer Schlägerei zwischen 15 Beamten der Polizeizone Brüssel-West und Jugendlichen aus Molenbeek eingeleitet. Beide Parteien verbrachten ihre Freizeit an und auf der Lesse in der Provinz Namur, bevor sie aneinander gerieten. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, zwei Polizeikommissare erlitten schwere Verletzungen.  

Martina Luxen Belga
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Während der Kajakabfahrt auf der Lesse in der vergangenen Woche gerieten 15 Beamte der Polizeizone Brüssel-West mit einer Gruppe Jugendlicher aus einer Schule in Molenbeek aneinander. "Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag, den 1. Juni", heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der Polizeizone Brüssel-West: "Die 15 Beamten befanden sich auf einem privaten Ausflug und nicht auf einem von der Polizei organisierten Teambuilding. Bei dem Vorfall wurden mehrere Personen verletzt, zwei Polizeikommissare erlitten schwere Verletzungen.”

Die Staatsanwaltschaft von Namur hat inzwischen eine Untersuchung eingeleitet und teilte mit, dass sie derzeit noch auf die offiziellen Berichte der Polizei wartet. "Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst, die Ermittlungen wurden an einen externen spezialisierten Ermittlungsdienst übertragen", sagte Marie Rouquiny von der Staatsanwaltschaft. "Wir werden uns melden, sobald wir mehr Informationen haben."

Beispielfunktion

Der Polizeichef der Polizeizone Brüssel-West, Luc Ysebaert, sah ebenfalls von jeglicher Kommunikation ab, um den Verlauf der Ermittlungen nicht zu gefährden. Je nach den Ergebnissen der gerichtlichen Untersuchung wird er die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. "Als Polizeichef habe ich die Mitarbeiter daran erinnert, dass sie immer eine Vorbildfunktion haben, auch in ihrem Privatleben. Ich habe daher die notwendigen Richtlinien erlassen, damit die Arbeit in einem ruhigen Umfeld innerhalb der Polizeizone fortgesetzt werden kann. Je nach den Ergebnissen der Ermittlungen werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen.”

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