Seit 2018 haben mehr als 7.000 Flamen erklärt, dass ihr Garten nicht mehr Teil eines Jagdgebiets sei. Damit folgten sie einem ersten Aufruf des gemeinnützigen Vogelschutzvereins Vogelbescherming Vlaanderen. 2017 hatte dieser Verein seine erste Kampagne Schiet in actie gestartet, um die Jagdpläne transparenter und genauer zu machen.
Mehr als 7.000 Flamen haben seit 2018 ihren Garten nicht mehr als Jagdgebiet eingefärbt
Jahrzehntelang machten Jagdgebiete in Flandern rund 930.000 Hektar aus: "Das sind etwa 75 Prozent des regionalen Grundgebiets", erklärt Niels Luyten vom Vogelschutzverein: “Diese Jagdzone legt fest, wo die Jagd erlaubt ist und wo nicht. Die Jagd mit der Flinte ist nur in einem Gebiet von mindestens 40 Hektar erlaubt. Um eine solche Fläche zu bekommen, mussten in der Vergangenheit Dorfplätze und sogar private Gärten einbezogen werden.
Seit Beginn der Kampagne haben bereits mehr als 7.000 Personen ihr Grundstück entfärbt. Die Provinz Ostflandern führt die Liste an mit mehr als 2.500 Personen, die ihr Grundstück entfärbt haben. Antwerpen folgt mit über 1.400 Parzellen.
Da die Anzahl Bürger, die sich an der Aktion beteiligen, gesunken ist, nimmt der Verein seine Aktion wieder auf: "Wir setzen uns für mehr Raum für Wildtiere ein. Wenn die Jagdgrundstücke kleiner sind, sinkt auch der Druck auf die offenen Flächen und diese Wildtiere", sagte Niels Luyten: “Außerdem sollten die Eigentümer selbst entscheiden können, ob die Jagd auf ihrem Grundstück erlaubt ist oder nicht.”
Kein Jäger mit Flinte im Garten
Als Eigentümer eines Grundstücks hat man selbst das Jagdrecht. In der Vergangenheit wurde dieses Jagdrecht oft durch eine mündliche Vereinbarung auf einen Jäger übertragen. Diese historischen Vereinbarungen werden oft stillschweigend jedes Jahr erneuert. "Daher wissen viele Eigentümer nicht, ob ihr Land ein Jagdrevier ist oder nicht", erklärt Niels Luyten.
Nur wenn Jäger über mehr als 40 Hektar zusammenhängendes Jagdgebiet verfügen, dürfen sie mit einer Schusswaffe jagen. In der Praxis kommt dies eher selten vor.
"Grundsätzlich müssen Jäger die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers einholen, um auf seinem Land zu jagen", erklärt Cedric De Haes von der Hubertus Vereniging Vlaanderen. Manche Eigentümer finden das eine gute Sache, u. a., wenn der Druck von Wildschweinrudeln auf bestimmte Gebiete zunimmt.
