Im Prozess um die Terroranschläge vom 22. März 2016 beantragen die Staatsanwälte, einen der Angeklagten aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Bei einem anderen Angeklagten lassen sie einen Teil der Anklage fallen.
Auffällige Wende im Terrorprozess: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für einen Angeklagten
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft endete heute mit den Beweisen gegen die Brüder Smail und Ibrahim Farisi. Smail Farisi war angeklagt, weil er seine Wohnung in Etterbeek an Ibrahim El Bakraoui, einen der späteren Selbstmordattentäter, untervermietet hatte. Nach den Anschlägen hatte Smail mit seinem Bruder auch die Wohnung gereinigt. Grund genug für die Bundesanwaltschaft, Smail wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Mittäterschaft an den Anschlägen anzuklagen. Ibrahim Farisi wurde nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.
Im Laufe des Prozesses wurde den Staatsanwälten jedoch klar, dass die Beweise gegen die Brüder weniger schwer wogen, als es anfangs schien. Die Bundesanwaltschaft fordert daher nun den vollständigen Freispruch von Ibrahim Farisi. "Es gibt keine schlüssigen Beweise dafür, dass er wusste, dass sich Terroristen in der Wohnung aufhielten, die er zusammen mit seinem Bruder putzen ging", so Staatsanwältin Paule Somers in ihrem Plädoyer.
Opferanwältin findet Antrag der Staatsanwaltschaft sinnvoll
Für die Anwältin Nina Van Eeckhaut, die die Witwe eines Opfers im Prozess unterstützt, macht der Antrag der Staatsanwaltschaft Sinn: "Ich denke, dass sie damit intellektuell ehrlich sind und auch den Geschworenen zeigen, dass sie nicht unbedingt die Haut aller Angeklagten haben wollen. Sie haben sich angehört, was die Polizeibeamten und die anderen Zeugen hier in den letzten Monaten gesagt haben, und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Beweise nicht ausreichend sind."
Damit endete das Plädoyer der Staatsanwaltschaft überraschend. Für die acht anderen Angeklagten beantragten sie zwar eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und Beteiligung an den Anschlägen. Dafür droht ihnen eine lebenslange Freiheitsstrafe. In Kürze werden die Anwälte der Opfer mit ihren Plädoyers beginnen. Dies wird bis nächsten Mittwoch dauern. Danach ist die Verteidigung am Zug. Ein Urteil wird im Juli erwartet.
