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Inland
Wirtschaft

Erstmals wird ein Arbeitgeber in Belgien für die Entlassung einer Frau nach einer Abtreibung verurteilt

Zum ersten Mal wurde jetzt ein Arbeitgeber in Belgien verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin nach einer Abtreibung entlassen hat. Der Arbeitgeber muss der Frau sechs Bruttomonatsgehälter zahlen. Das Arbeitsgericht entschied jedoch, dass die Entlassung durch die Abtreibung motiviert war und daher eine geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellte. 

Martina Luxen Belga
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Die Frau arbeitet im flämischen Gesundheitswesen und hatte am Arbeitsplatz erzählt, dass sie schwanger sei und die Schwangerschaft abbrechen wolle. Am zweiten Arbeitstag nach der Abtreibung wurde sie wegen "schwacher Leistung und Vertrauensbruch" entlassen. Der Arbeitgeber berief sich dabei auf eine Leistungsbeurteilung, die angeblich einige Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch stattgefunden hatte, und auf die Tatsache, dass es seitdem keine Verbesserung gegeben habe. Während des Gerichtsverfahrens sagten einige Führungskräfte aus, dass die Mitarbeiterin keine guten Leistungen erbrachte.  

Das Arbeitsgericht entschied jedoch, dass die Entlassung durch die Abtreibung motiviert war und daher eine geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellte. Nach Ansicht des Gerichts deuten der Zeitpunkt der Entlassung und das Fehlen einer ernsthaften Neubewertung darauf hin, dass ein Zusammenhang zwischen der Entlassung und dem Schwangerschaftsabbruch besteht. Für die angeführten Kündigungsgründe wurden keine objektiven Beweise vorgelegt. 

Diskriminierung bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist in Belgien immer noch ein großes Problem

Nach ihrer Entlassung wandte sich die Frau an das Institut für Gleichstellungsfragen. "Dies ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall, denn es ist das erste Urteil, in dem ausdrücklich bestätigt wird, dass eine Entlassung wegen eines Schwangerschaftsabbruchs eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt. Es ist eine klare Botschaft des Gerichts, dass Frauen nicht entlassen werden dürfen, weil sie ungewollt schwanger werden und sich für einen vorzeitigen Schwangerschaftsabbruch entscheiden", so die Direktorin Liesbet Stevens.  

Nach Angaben des Instituts für Gleichstellungsfragen ist die Diskriminierung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft in Belgien immer noch ein großes Problem". "Drei von vier berufstätigen Frauen erleben mindestens eine Form von Diskriminierung, Benachteiligung, Ungleichbehandlung oder Spannungen am Arbeitsplatz aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft", heißt es dort. Diese Art von Beschwerden macht somit die Mehrheit der arbeitsbezogenen Berichte von Frauen an das Institut aus. Fast jede dritte Meldung im Bereich Arbeit (29 Prozent) steht im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaft. "Eine Schwangerschaft und der Arbeitsmarkt, das ist nach wie vor ein Problem", fügt Stevens hinzu. "Obwohl sie schon lange gesetzlich geregelt ist, bleibt sie in der Praxis ein heikles Thema." 

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