Auch auf und am Rande der Fußballplätze in den unteren flämischen Fußball-Ligen bzw. im Amateurfußball wird geschlagen, getreten und gespuckt und auch die verbale Aggressivität dort wird immer stärker. Dagegen wird der regionale Fußballverband jetzt mit wesentlich strengeren Strafen vorgehen, Strafen, die zum Teil verdoppelt werden. Dieser neue Strafenkatalog ist Teil der Sensibilisierungskampagne #doedegijdatthuisook?, was so viel heißt wie „tust du das auch zuhause?“
Flanderns Fußballverband bestraft Gewalt auf und neben dem Spielfeld in Zukunft viel schwerer
In der vergangenen Saison gingen beim flämischen Fußballverband „Voetbal Vlaanderen“ genau 6.801 Meldungen zu körperlicher oder verbaler Gewalt ein. Dies übersteige das Akzeptable, so der Direktor des Verbandes, Philippe Rosier: „Es handelt sich dabei um Vorfälle, die eigentlich nicht auf ein Fußballspielfeld gehören und die nichts mit Fußball zu tun haben.“
Fußball sei nun mal ein Kontaktsport, so Rosier und bei einem Kontaktsport komme es eben auch zu Kontakten: „Es kann schonmal sein, dass ein Spieler zu spät am Ball ist und einen anderen Spieler berührt, doch darum geht es nicht. Es geht hier im ein Verhalten, dass auf einem Fußballplatz nichts zu suchen hat.“
„Voetbal Vlaanderen“ wird ab der kommenden Saison Faustschläge, schwere Tritte und verbale Gewalt zum Beispiel gegen Schiedsrichter deutlich strenger bestrafen. Ein wesentlicher Teil dieser verbalen und auch physischen Gewalt gehe übrigens von Zuschauern aus bzw. bei Jugendspielen von Eltern von Spielern, so Rosier.
Neuer Strafkatalog
Einige Beispiele für erhöhte Strafen für Gewalt auf dem Spielfeld: Faustschlag ohne Verletzung und nichts ins Gesicht - 6 Spieltage Sperre statt wie bisher 3 Tage; Faustschlag ins Gesicht - 8 Spieltage Sperre statt wie bisher 6 Tage; brutaler und absichtlicher Tritt, der eine Auswechslung zufolge hat - 8 Spieltage Sperre statt 4 Tage; Spieler, die einen Schiedsrichter körperlich bedrohen müssen mit 8 Spieltagen Sperre rechnen und nicht mehr mit 5 Tagen wie bisher.
Hinzu kommt, dass in besonderen Fällen immer noch die Staatsanwaltschaft ermitteln kann und der Disziplinar-Ausschuss des Fußballverbandes Einfluss auf die Höhe der Strafe nehmen kann.
