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Inland
Justiz

Erbschleicher: Enkel bekommt ein Jahr Gefängnis nach Diebstahl des Erbes seiner Großeltern

In Löwen in Flämisch-Brabant hat ein Richter einen Mann wegen des Diebstahls des Erbes seiner Großeltern zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte eine wertvolle Münzsammlung und Goldbarren in einem Gewicht von 24 kg unterschlagen und wurde von seinem Bruder wegen Erbschleicherei verklagt.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

2013 waren die Großeltern des Klägers und des Angeklagten gestorben. Sie hinterließen eine Münzsammlung im Wert von fast 2 Mio. €, 24 kg Goldbarren und Konten bei Luxemburger Banken. Sie hatten testamentarisch festgelegt, dass ein Teil ihres Erbes einer Tierschutzgesellschaft zukommen sollte. Das aber wollte der Angeklagte nicht akzeptieren.

Im Haus der Großeltern gab es einen verborgenen Hohlraum unter einem stählernen Deckel im Boden, in dem ein Teil dieses Erbes versteckt war. Ein Notar, der den Umfang des Erbes kannte, bestätigte, dass dieser Teil des Erbes geplündert wurde und verschwand. Zudem sollen Konten der Großeltern in Luxemburg aufgelöst und leergeräumt worden sein. Der Angeklagte soll Teile dieses Geldes in Kasinos verprasst und sich mehrere Autos gekauft haben.

Der Justiz ist der Mann kein Unbekannter, denn es sind in seiner  Akte sind bereits 51 Vorstrafen aufgelistet. Derzeit sitzt der Mann z.B. eine Haftstrafe von 4 Jahren aus einem anderen Fall ab und dazu kommt jetzt noch ein weiteres Jahr Gefängnis. Dass er im vorliegenden Fall „nur“ ein Jahr Haft bekommt, wurde vom zuständigen Richter damit begründet, „dass die Justiz dieses Verfahren 10 Jahre lang ohne Grund in die Länge gezogen hat.“

Dem Bruder des Angeklagten, der die Klage eingereicht hatte, wurde eine vorläufige Vergütung von 40.000 € zugesprochen und dem Tierschutzverein, der Nutznießer eines Teils des Erbes werden sollte, bekommt 100.000 €.  

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