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Brüssel will die Zahl der Mietsteps auf 8.000 beschränken und Wildparken strenger ahnden

Die Brüsseler Hauptstadt-Region will die Zahl der zugelassenen Mietsteps von derzeit rund 21.000 auf höchstens 8.000 beschränken und ab 2024 nur noch zwei Anbieter dieser e-Steps zulassen. Gleichzeitig, so ein entsprechender Gesetzesentwurf, sollen auch andere Miet- und Teilfahrzeuge, wie Fahrräder, Scooter oder Lastenräder eingeschränkt werden.

Andreas Kockartz
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Auch gegen das sogenannte Wildparken, sprich das rücksichtslose Abstellen von solchen Miet- oder Teilfahrzeugen, soll bald strenger durchgegriffen werden. Das Prinzip der „dropzones“, wo diese Fahrzeuge legal nach Gebrauch abgestellt werden dürfen, wird vom Stadtgebiet in Brüssel auf die gesamte Region ausgeweitet.

Wer aber sein gemietetes Fahrzeug einfach irgendwo abstellt, z.B. auf Gehwegen, in den Fußgängerzonen, auf Parkplätze für Autos, auf privaten Grundstücken uvm. soll härter bestraft werden und es soll für die Anbieter höhere Bußgelder oder Abgaben geben, wenn die Gemeinden solche Roller oder Räder abholen oder einsammeln müssen.

Wenn das Gesetz in Kraft tritt und die Situation danach in der Brüsseler Region nicht besser wird, so Brüssels regionale Verkehrsministerin Elke Van den Brandt (Groen), ist auch ein striktes Verbot für solche Angebote nicht mehr ausgeschlossen. Inzwischen haben sich solche einfach irgendwo abgestellten Steps, Roller und Räder in der belgischen Hauptstadt zu einer regelrechten Plage entwickelt, bzw. der rücksichtslose Umgang damit seitens der Nutzer.

Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf soll den Markt der Mietsteps und Mieträder in Brüssel regulieren und ist mit den verschiedenen Beteiligten - Stadt, Region, Gemeinden, Anbietern und Polizeizonen - besprochen worden. Jetzt muss noch der Staatsrat sein Gutachten dazu abgeben und dann kann über das Gesetz im regionalen Parlament in dritter Lesung entschieden werden. 

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