Drei belgische Influencer müssen gemeinsam rund 400.000 € an Steuern nachzahlen, da sie wesentlich mehr verdient haben, als sie in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Dies meldet die flämische Tageszeitung Het Nieuwsblad und wurde VRT NWS gegenüber von den Steuerbehörden bestätigt. Beim belgischen Fiskus liegt ein gutes Dutzend Fälle gegen Influencer vor.
Drei Influencer aus Belgien müssen insgesamt 400.000 € Steuern nachzahlen
Nicht alle Influencer geben ihre Einkünfte aus ihren Internet-Dienstleistungen beim Fiskus an, wie Francis Adijns, der Sprecher des belgischen Finanzministeriums sagt. Viele Influencer bewerben Produkte, wofür die von den Herstellern oftmals bezahlt werden oder wofür sie mit kostenlosen Produkten belohnt werden. Doch auch diese Werte müssen bei der Steuer angegeben werden.
Das belgische Steueramt, bzw. die Steuerfahndung teilen dazu mit, dass derzeit rund ein Dutzend Fälle bearbeitet werden, bei denen Influencer vermutlich dem Fiskus erhebliche Einkünfte vorenthalten. Dort behält man inzwischen zahlreiche Influencer aus Belgien, die hier beliebt sind und offenbar gute Geschäfte machen, genauestens im Auge.
Francis Adijns sagte dazu: „Wir waren schon letzten Sommer deutlich: Unwissenheit von Influencern bezüglich deren steuerliche Verpflichtungen wird nicht länger als Argument akzeptiert.“
Dem Fiskus ist es nicht verboten, auch die sozialen Medien im Auge zu behalten, um zu sehen, wer in welchem Maße dort aktiv ist.“
Francis Adijns, Sprecher des Bundesfinanzministeriums
Adijns verweist dabei auch auf eine dahingehend spezialisierte Webseite des Fiskus, auf der im Detail erklärt wird, welche steuerlichen Auflagen es hierzulande für Influencer, Vlogger oder Blogger gibt, die mit ihren Aktivitäten Geld verdienen oder denen diesbezüglich Sachleistungen zugesprochen werden.
Bundesfinanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V) sagte dazu aufgrund einer parlamentarischen Anfrage, dass einige der Betroffenen ihre Einkünfte als „Autorenrechte“ bei der Steuer angeben, worauf weniger Abgaben berechnet werden, „während unsere Dienste der Ansicht sind, dass diese Einkommen als Gewinne qualifiziert werden können, worauf wiederum ein höherer Steuertarif berechnet wird.“
„Dem Fiskus ist es nicht verboten, auch die sozialen Medien im Auge zu behalten, um zu sehen, wer in welchem Maße dort aktiv ist“, so Francis Adijns ergänzend dazu. Die im Netz gewonnenen Informationen werden dann mit den Angaben auf der Steuererklärung verglichen.

