Ein Halter von Hähnen, einem Puter und einer Gans in Schellebelle in Ostflandern ist von einem Friedensrichter dazu verurteilt worden, dafür zu sorgen, dass seine Tiere weniger Lärm verursachen. Diese Tiere waren Gegenstand eines langen und erbitterten Nachbarschaftsstreits. Der Friedensrichter empfahl dem Geflügelfreund, er solle seine Tiere entweder „abschaffen, einsperren oder … aufessen.“ In Poppel bei Ravels in der Provinz Antwerpen sorgt eine Geflügelzucht in einem Wohngebiet für ein erstaunliches Staatsratsurteil.
Nachbarschaftsstreit wegen Hähnen, Puter und Gans: "Abschaffen, einsperren oder… aufessen"
„De Bellecouter“ in Schellebelle ist ein ruhiges Wohnviertel mit Grünflächen aus den 1960er Jahren mit vielen kleinen Häusern, die alle über einen Garten verfügen. In einigen dieser Gärten halten einige Bewohner auch Hühner oder Kaninchen.
Doch einer der Anwohner hält dort seit vielen Jahren unter Umständen sehr laute Hähne und andere Tiere, die Krach machen. Dagegen protestierte ein Nachbar, der anführt, dass vor allem seine Kinder darunter leiden.
Inzwischen reden die Nachbarn nicht mehr miteinander, weil der Streit verbal eskalierte. Jetzt landete der Fall vor dem Friedensgericht in Wetteren und dort ordnete der zuständige Richter an, dass diese Tiere keinen oder zumindest deutlich weniger Lärm verursachen dürfen. Wie der Halter dies machen soll, sei ihm selbst überlassen, so der Friedensrichter: „Entweder abschaffen, einsperren oder… aufessen.“
Der Halter hat sich jetzt entschieden, sich von seinen beiden inzwischen rund 10 Jahre alten Hähnen zu trennen, doch seine Gans, die inzwischen 25 Jahre alt sei, wolle er auf jeden Fall behalten.
Geflügelzucht in Wohngebiet? Flandern muss Betroffene vergüten
Die Nachbarn eines Geflügelzuchtbetriebs in Poppel bei Ravels in der Provinz Antwerpen erhalten von den flämischen Landesbehörden eine Entschädigung für die Belästigung, die sie seit Jahren dadurch erleiden müssen.
Nach einem Urteil des belgischen Staatsrates hätte dieses Unternehmen, dass sich mitten in einem Wohngebiet befindet, niemals eine Betriebsgenehmigung erhalten dürfen. Inzwischen ist diese Genehmigung auch eingezogen worden.
Die betroffenen Anwohner erhalten pro Person 16.515 € Schadensersatz, denn das Unternehmen, dass dort mit 35.000 Hühnern seit 2017 aktiv ist und dessen Betriebsgenehmigung bereits 2020 aufgehoben wurde, verursachte Lärmbelästigung, sorgte für Gestank und für ein hohes Verkehrsaufkommen.
