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Inland
Wirtschaft

Hohe Mahngebühren werden in Belgien abgeschafft - Eine erste Mahnung muss kostenlos sein

In Belgien werden die teilweise hohen Mahngebühren abgeschafft oder zumindest verringert. So soll eine erste Mahnung nach einer noch unbezahlten Rechnung gratis werden. In der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament wurde dazu einem Gesetzesvorschlag zugestimmt. Auch die einer ersten Mahnung folgenden Mahnschreiben dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, wie der Gesetzesvorschlag vorsieht.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Im Jahr 2020 haben z.B. rund 10 % aller Haushalte im belgischen Bundesland Flandern eine oder mehrere Rechnungen für Basis-Versorgungsprodukte (Strom, Gas, Wasser) nicht fristgemäß bezahlen können.

Dies kann unter Umständen schwerwiegende Folgen haben, wie die flämische Christdemokratin und Abgeordnete Leen Dierick (CD&V), eine der Mitautorinnen des Gesetzesvorschlags, gegenüber dem VRT-Verbraucherschutzmagazin „Der Inspektor“ bei Radio 2 erklärte: „Eine Rechnung, die nicht bezahlt werden kann, sorgt heute schnell für unredlich hohe Folgekosten. So geraten Verbraucher in eine Schuldenspirale und bekommen noch mehr Probleme.“

Erste Mahnung kostenlos

Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag wird die erste Mahnung gratis und danach hat der Rechnungsempfänger immer noch 14 Tage lang Zeit, seine Rechnung zu begleichen. Falls dies aber in diesem Zeitraum nicht geschieht, können Unkosten angerechnet werden. Doch diese werden auf einen Höchstbetrag festgelegt, um unredlich hohe Folgekosten zu vermeiden.

Maximale Mahnkosten:

Bei Rechnungen bis 150 €: Mahnkosten belaufen sich auf höchstens 20 €

Bei Rechnungen zwischen 150,01 € bis 500 €: Mahnkosten belaufen sich auf maximal 30 € plus 30 % des geschuldeten Betrags

Bei Rechnungen über 500 €: Mahnkosten belaufen sich auf höchstens 65 € plus 5 % des geschuldeten Betrags bis zu einer maximalen Höhe von 2.000 €

Diese neuen Regeln betreffen lediglich Rechnungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Rechnungen von Behörden fallen nicht darunter. Doch wenn eine Behörde in bestimmten Bereichen einem wirtschaftlichen Ziel folgt, (z.B. das einziehen von Bußgeldern nach Strafzetteln für Falschparken oder nicht bezahlten Parkgebühren) trifft das oben genannte zu. Das neue Gesetz muss noch durch die parlamentarischen Instanzen abgenommen werden, bevor es in Kraft treten kann. 

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