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Inland
Justiz

Urteil: Übergriff auf einem Friedhof nicht ursächlich für den Selbstmord einer 14-Jährigen

In Gent sind zwei junge Männer wegen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung einer 14-Jährigen verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich vor zwei Jahren auf dem Genter Westerberg-Friedhof (Foto). Vier Tage nach dem Vorfall nahm sich das Mädchen das Leben. In Berufung sah es ein Richter nicht als erwiesen an, dass dieser Selbstmord nicht unbedingt eine Folge der Vergewaltigung gewesen sein müsse. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Ein Berufungsrichter in Gent sah keinen kausalen Zusammenhang mit der Belästigung und der Vergewaltigung durch Jugendliche der 14-Jährigen und deren Selbstmord vier Tage nach dem Vorfall. Laut einem erstinstanzlichen Urteil lag ein Zusammenhang zwischen beiden Fakten vor, doch in Berufung wurden die beiden angeklagten Jugendlichen lediglich wegen der sexuellen Belästigung verurteilt.

Die beiden jungen Angeklagten und drei weitere minderjährige Jugendliche hatten sich mit der 14-Jährigen vor zwei Jahren auf dem Friedhof in Gent verabredet, hatten sie dort beschimpft, belästigt und letztendlich auch vergewaltigt. Dabei wurde ein Video aufgenommen, das in den sozialen Medien die Runde machte.

Berufung

Nur vier Tage nach dem Vorfall auf dem Friedhof hatte sich das Mädchen das Leben genommen. Der Richter beim erstinstanzlichen Verfahren sah es als erwiesen an, dass die Vergewaltigung ursächlich für den Suizid gewesen sei und verwies die beiden Angeklagten seinerzeit an ein Schwurgericht. Doch dagegen gingen die Anwälte der Angeklagten in Berufung und bekamen jetzt Recht.

Kann, aber muss nicht…

Laut Berufungsurteil kann eine Möglichkeit vorliegen, dass die Belästigung kausal für die Selbsttötung des Opfers war, doch dies könne im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Die 14-Jährige hatte bereits einmal einen Selbstmordversuch unternommen und in ihrem Abschiedsbrief sei die Vorfall auf dem Friedhof nicht erwähnt worden.

Also bestehe Zweifel an dem Vorwurf, die Belästigung sei ursächlich für diesen Selbstmord und deshalb könnten die Angeklagten dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Für die Vergewaltigung und die Veröffentlichung des entsprechenden Videos in den sozialen Netzwerken allerdings wurden die Angeklagten verurteilt. Einer der beiden wurde zu 30 Monaten und der andere zu 18 Monaten Haft verurteilt. Der größte Teil der Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Familie des Mädchens und deren Anwalt sind von diesem Urteil schwer enttäuscht. 

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