Das Kernkabinett der belgischen Bundesregierung hat sich auf ein Abkommen zur Einwanderung einigen können. Das Abkommen beinhaltet, dass zusätzliche Unterkünfte für Antragsteller geschaffen werden, dass aber auch in Belgien abgelehnte Asylsucher diese Zentren schneller verlassen und abgeschoben werden müssen. Asyl-Staatssekretärin Nicole De Moor (CD&V, Foto) nannte das Abkommen „einen wichtigen Schritt zu einer kontrollierten und gerechteren Migrationspolitik.
Einwanderungs-Abkommen der belgischen Regierung: Mehr Unterkünfte und raschere Behandlung von Asylverfahren
Mit diesem Einwanderungs-Abkommen hofft die belgische Regierung, die Asylkrise in den Griff zu bekommen, die unser Land seit geraumer Zeit beschäftigt. Zahllose Asylsucher müssen sich selbst eine Unterkunft suchen oder schlafen in improvisierten Zeltlagern bzw. unter menschenunwürdigen Umständen in besetzten Gebäuden. in Brüssel. Dabei handelt es sich auch und gerade um Asylbewerber, deren Verfahren gerade läuft.
Diesen muss laut Gesetz „Bett, Bad und Brot“ gegeben werden, doch dies klappte in der jüngeren Vergangenheit immer schlechter. Verbände, die sich mit diesem Thema befassen und die sich im die sich selbst überlassenen Asylbewerber kümmern, klagten regelmäßig gegen den belgischen Staat, weil dieser seiner gesetzlichen Pflicht nach nachkommt. Dadurch hat sich inzwischen eine Millionensumme an Zwangsgeldern aufgestaut, die durch diese Klagen verhängt wurden.
Was sieht das Abkommen vor?
Konkret handelt es sich hier um eine Anpassung des sogenannten „Aufnahme-Gesetzes“, das dabei helfen soll, die Durchschleusung von Asylsuchern zu beschleunigen.
Abgelehnte Asylbewerber müssen ihre Unterkunft innerhalb von 30 Tagen nach ihrem negativen Bescheid verlassen haben. Im Durchschnitt dauert dies bis zu drei Monaten und währenddessen kann die Einwanderungsbehörde Fedasil anderen Asylsuchern die gesetzliche Hilfe nicht anbieten. Aktuell, wie aus dem Kabinett der Staatssekretärin für Asyl und Einwanderung Nicole De Moor (CD&V) verlautete, halten sich in den Unterkünften von Fedasil rund 1.000 abgelehnte Asylbewerber auf, die diese eigentlich verlassen müssen.
Ziel des neuen Einwanderungs-Abkommens ist auch, dass die Befehle für abgelehnte Asylsucher, das Land zu verlassen, besser und schneller kontrolliert werden. Dazu müssen Asylsucher, sobald ihr Antrag läuft, eine Verpflichtung unterschreiben, das Land zu verlassen, „um jedes Risiko auf Untertauchen zu vermeiden.“ Diese Verpflichtung ordnet auch an, dass sich die Asylbewerber medizinisch untersuchen lassen.
Um diese Ziele durchzusetzen, die sich übrigens an den Dublin-Regeln der EU orientieren, wird das staatliche Ausländeramt (DVZ) mehr Begleiter einsetzen, die gemeinsam mit der Polizei dafür sorgen, dass die Betroffenen das Land verlassen. Da ein Flüchtling innerhalb der Europäischen Union nur in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen soll, haben die Staaten der EU in der Dublin-III-Verordnung festgelegt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Das ist in den meisten Fällen das jeweilige Ankunftsland der Betroffenen.
Das Abkommen befasst sich auch mit einer Anpassung der Regelung zur Familienzusammenführung. Das betrifft in erster Linie den Missbrauch davon. Eine Zusammenführung auch mit belgischen Kindern oder Kindern mit dauerhaften Aufenthaltsrecht in Belgien kann nur dann möglich sein, wenn sich die Eltern auch tatsächlich um die tägliche Versorgung und die Erziehung kümmern. Damit wollen die Behörden strikter dagegen vorgehen, dass Kinder in die Welt gesetzt werden, „nur“ um Papiere zu bekommen, um die sich die „Eltern“ dann nicht mehr kümmern. Automatische Regularisierungen durch Familienzusammenführungen wird es nicht mehr geben. Jeder Einzelfall wird überprüft.
Mehr Unterkünfte
Aktuell soll die Unterbringungskrise bei Flüchtlingen in Belgien mithilfe der Europäischen Union kurzfristig gelöst werden. So sollen in nächster Zeit 700 Unterkünfte für Asylbewerber in Containern geschaffen werde. Mittelfristig sollen durch die Umsetzung des Einwanderungs-Abkommens bis zu 5.000 Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stehen.
