Tatsache ist, dass auch in Belgien immer weniger Verbraucher mit Bargeld bezahlen. Doch wer lieber Cash bezahlt, der kann das offenbar nicht mehr überall. Doch dürfen Einzelhandel oder Gastronomie überhaupt Bargeldzahlungen ablehnen? Beim Bundeswirtschaftsministerium heißt es dazu: „Cash ist und bleibt ein gesetzliches Zahlungsmittel.“
Darf der Handel in Belgien Bargeld ablehnen? "Cash ist und bleibt ein gesetzliches Zahlungsmittel"
Im internationalen Vergleich schneitet Belgien in Sachen digitale Zahlungen recht gut da. Inzwischen werden hierzulande 48 % aller Zahlungen mit Bankkarten oder über eine App verrichtet. Damit belegt unser Land den vierten Rang in der EU, wie aus Zahlen der Europäischen Zentralbank ersichtlich ist.
Das bedeutet aber auch, dass noch immer rund 45 % der Zahlungen mit Bargeld erfolgen. Der Rest geht über Rechnungen. Und doch akzeptieren immer weniger Geschäfte oder Cafés und Restaurants Bezahlungen mit Bargeld. Schilder, auf denen „No Cash“ zu lesen ist, sind nicht mehr selten. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Das Wirtschaftsministerium ist deutlich
Das VRT-Verbrauchermagazin „Der Inspektor“ bei Radio 2 stellte diese Frage auch beim Wirtschaftsministerium in Brüssel.
Dort sagte die Ministeriums-Sprecherin Lien Meurisse, dass es dazu eine europäische Richtlinie gibt: „Es gibt eine EU-Verordnung, die besagt, dass Bargeldbezahlungen auf keinen Fall abgelehnt werden dürfen. Bargeld ist und bleibt ein gesetzliches Zahlungsmittel, dass ein Händler nicht ablehnen darf. Es sei denn, es liegen außergewöhnliche und befristete Gründe vor. Übrigens, jedes Geschäft ist auch dazu verpflichtet, um mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.“
Wann dürfen Bargeldzahlungen verweigert werden?
Es gibt genau 4 Fälle, in denen Bargeldzahlungen abgelehnt werden dürfen:
Wenn ein Kunde mit mehr als 50 Münzen einen Zahlungsvorgang verrichten will oder wenn der Betrag höher liegt, als 3.000 €.
Wenn ein Händler über nicht ausreichend Wechselgeld verfügt oder wenn der entsprechende Geldschein nicht im Verhältnis zum gekauften Artikel steht. Konkret betrifft dies Scheine von 200 oder 500 €, wenn der Preis für den zu kaufenden Artikel unter 50 % des Wertes des Geldschein liegt.
Wenn ein Händler belegen kann, dass „ein zeitlich befristetes Sicherheitsproblem“ in der betroffenen Gegend vorliegt, z.B. häufige Überfälle oder Einbrüche. Dann kann zeitlich begrenzt von einer drohenden Gefahr die Rede sein.
Wenn ernste Hinweise darauf vorliegen, dass es sich bei den zur Zahlung angebotenen Geldscheinen oder Münzen um Falschgeld handeln könnte, was wohl ein besonders logisches Argument ist.
Darf Bargeld abgelehnt werden, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist?
Wenn ein Händler unter eine der vier oben genannten Begründungen fällt, kann er auf einen für alle Kunden eindeutig sichtbaren Plakat angeben, dass er kein Bargeld annimmt. Dann allerdings muss er seine Begründung auf diesem Plakat allerdings auch kenntlich machen. Ohne Angabe von Gründen darf kein Bargeld abgelehnt werden, auch nicht, wenn eine der vier erlaubten Ausnahmen vorliegt.
