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Asylbewerber, die mitten in Brüssel in Zelten schlafen müssen

Blamage für Belgien: Niederländischer Richter weist chinesischen Asylsucher wegen "unmenschlicher Behandlung" nicht in unser Land aus

Ein niederländischer Richter hat die Ausweisung eines chinesischen Asylsuchers zurück nach Belgien mit der Begründung abgelehnt, dass diesen möglicherweise eine „unmenschliche Behandlung“ erwarte, wie die flämische Tageszeitung De Morgen in ihrer Mittwochsausgabe schreibt. Dieses Urteil bedeutet für Belgien und seine Asylpolitik eine weitere internationale Blamage. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

In Belgien würden Asylbewerber „unmenschlich behandelt“, so der Richter an einem niederländischen Gericht, der eine Ausweisung eines chinesischen Asylsuchers zurück in unser Land ablehnte. Damit verwies der Richter auf den akuten Mangel an Aufnahmeplätzen für Asylbewerber in Belgien, deren Anträge angenommen wurden oder zumindest laufen.

Zahlreiche Asylanwärter schlafen in improvisierten Zeltlagern im Brüsseler Stadtzentrum und zuletzt wurde ein leerstehendes Bürogebäude geräumt, in dem hunderte Asylsucher unter widrigsten Umständen lebten.

Der chinesische Asylsucher hatte im vergangenen Jahr in den Niederlanden einen Antrag auf Bleiberecht gestellt, doch er hatte sich zuvor bereits in Belgien bei den Asylbehörden gemeldet. Nach EU-Recht aber muss ein Antrag auf Asyl in dem Land bearbeitet werden, in dem der Betroffene angekommen ist und sich bei den Behörden meldete. Diese Prozedur entspricht dem sogenannten „Dublin-Verfahren“.

Die "Dublin-III-Verordnung"

Da ein Flüchtling innerhalb der Europäischen Union nur in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen soll, haben die Staaten der EU in der „Dublin-III-Verordnung“ festgelegt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Das ist in den meisten Fällen das jeweilige Ankunftsland der Betroffenen.

Ist ein Land nach der „Dublin-III-Verordnung“ nicht zuständig, lehnen die jeweiligen Einwanderungsbehörden den Asylantrag als unzulässig ab und die betroffene Person muss dorthin zurückkehren, wo bereits ein Verfahren läuft, abgeschlossen oder abgelehnt wurde.

Dagegen aber ging der Chinese vor, denn er klagte gegen eine Rückführung nach Belgien, weil er davon ausging, in unserem Land ewig lange auf der Straße leben zu müssen, weil man ihm trotz laufendem Antrag kein Dach über dem Kopf anbieten könne, wie es in Belgien eigentlich gesetzlich vorgesehen ist. Dies nannte der niederländische Richter eine mögliche „unmenschliche Behandlung.“ 

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