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Über den Umgang mit Verstorbenen: Flandern plant neue gesetzliche Regelungen

In Flandern wird es bald einfacher, seinen Körper nach dem Lebensende der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Bisher musste dazu ein spezielles Formular, dass sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung richtete, ausgefüllt werden. In Zukunft reicht es, wenn dieser Wunsch in einem Testament festgeschrieben ist. Flandern will auch Freunden von Verstorbenen ermöglichen, dessen Asche mit zu nehmen, falls dieser keine Familie mehr hat. Dies soll der Verstorbene aber vorher in seinem letzten Willen festhalten. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Flanderns Landesinnenminister Bart Somers (Open VLD) hat vorgeschlagen, dass die Regelungen zum Umgang mit Verstorbenen angepasst werden soll, damit es einfacher wird, seinen Körper nach dem Ableben der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Das beinhaltet, dass das bisher verlangte ausgefüllte Formular für die jeweilige Stadt oder Gemeinde wegfallen wird. Es reicht dann, diesen Wunsch im Testament festzuschreiben.

Vereinfachung

Dieses Testament oder dieser schriftlich verfasste letzte Wille sollte auch dazu ausreichen, wie der Verstorbene nach dem er der Wissenschaft dienen konnte, danach beerdigt werden soll, z.B. durch Verbrennung. Dieser Vorschlag gehört zu einigen Bereichen, mit denen Landesinnenminister Somers das allgemeine Friedhofsrecht vereinfachen und modernisieren möchte.

Gute Nachricht für die Universitäten

Die Universitäten in Flandern begrüßen dieses Vorhaben, wie Luc Van Nassauw von Ausbildungszentrum für Anatomie und chirurgischer Forschung an der Universität Antwerpen (UAntwerpen) erklärt: „Wir brauchen noch sehr viele Körper. In verschiedenen Studienbereichen brauchen wir solche Spenden, um den menschlichen Körper studieren zu können. Wir brauchen auch Körper von Verstorbenen, um neue chirurgische Techniken lehren zu können.“ Und die reine Wissenschaft brauche auch solche Körper, so Van Nassauw.

Was passiert mit den Leichen nach Forschung und Wissenschaft?

Luc Van Nassauw deutet an, dass dies unterschiedlich sein kann: „Wenn die Universität eine Leiche wieder freigibt, wird sie der Familie zurückgegeben. Normalerweise wird ein solcher Körper danach verbrannt. Doch manchmal gibt es auch eine normale Erdbestattung. Ein Körper bleibt bei uns maximal ein Jahr, doch generell wird er schon nach nur 2 bis 4 Wochen freigegeben, wenn die wissenschaftlichen Prüfungen und Test zu Ende sind.“   

(Lesen Sie bitte nach dem Foto weiter) 

Die Asche von Verstorbenen, die keine Angehörigen haben

Die flämische Landesregierung will auch dafür sorgen, dass Freunde von Verstorbenen, die sich haben verbrennen lassen, einen Teil deren Asche symbolisch mit nach Hause nehmen können. Das geht aber nur dann, wenn die Verstorbenen keine Familie mehr haben.

„Derzeit ist das noch nicht möglich“, so Flanderns Innenminister Somers, „doch die Neuregelung muss mit den neuen sozialen Entwicklungen und mit den neuen Formen von Kohabitation Rechnung tragen. Sie soll auf die Wünsche der Nächsten eingehen.“

„Wir stellen manchmal fest, dass Verstorbene keine nahen Verwandten mehr haben und deshalb sollte es einem engen Freund, der sich um die Beerdigung kümmert, möglich sein, die Asche mitzunehmen.“

Im belgischen Bundesland Flandern werden inzwischen 74 % aller Verstorbenen verbrannt. Diese Zahl stammt aus dem Jahr 2020. 10 Jahre zuvor ließen sich nur 57,4 % der Verstorbenen einäschern.  

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