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Politik

Majestätsbeleidigung wird nicht mehr mit Gefängnis bestraft, aber Verleumdung des Königs wohl

Wer König Philipp oder Mitglieder der belgischen Königsfamilie beleidigt, riskiert ab jetzt keine Gefängnisstrafe mehr. Bisher konnte man sechs Monate bis drei Jahre Haft und eine Geldstrafe bekommen. Das Gesetz aus dem Jahr 1847 sollte die Stabilität der jungen belgischen Monarchie schützen. Das Verfassungsgericht hat jedoch vor zwei Jahren entschieden, dass dieses Gesetz gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt.

Martina Luxen Belga
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Im neuen Strafgesetzbuch von Justizminister Vincent Van Quickenborne (flämische Liberale, Open VLD) ist die Majestätsbeleidigung in ihrer jetzigen Form nicht mehr enthalten. Das ist jedoch kein Freibrief, um den König grundlos zu beleidigen. Der Monarch genießt den gleichen Schutz vor Verleumdung wie jede andere Person.  

Im Oktober 2021 hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass das Gesetz über Majestätsbeleidigung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Der Gerichtshof argumentierte weiter, dass der Ruf des Königs umfassender geschützt ist als der anderer Personen und dies nicht einem zwingenden gesellschaftlichen Bedürfnis entspricht. Die heutige Gesellschafte ist also ein völlig andere als 1847, so Justizminister Van Quickenborne. 

Von links nach rechts: Prinz Lorenz, Prinzessin Astrid, König Filip, Königin Mathilde und Prinz Laurent.

König erhält nicht mehr Schutz als ein anderer

In seinem Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch interpretiert der Minister daher den Begriff der Majestätsbeleidigung im heutigen Kontext und im Einklang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts. Er setzt die Definition mit derjenigen der Verleumdung natürlicher Personen gleich. Die Absicht, den König zu verleumden, muss also vorhanden sein, um eine Straftat zu begehen. Für die besondere verfassungsrechtliche Rolle des Königs wurde der Begriff der "Majestätsbeleidigung" beibehalten. 

Aber diese Majestätsbeleidigung wird nicht mehr mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden können. Diese Vorwürfe werden in der Tat in Strafstufe 1 eingestuft, erklärte Van Quickenborne. Dazu muss der Richter eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder gemeinnützige Arbeit verhängen. Das Ansehen des Königs wird also nicht mehr stärker geschützt als das der anderen Bürger. 

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