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Justiz

Terrorprozess: Polizei erklärt, dass Abrini nackt durchsucht wurde, weil er sich mit Messer bewaffnen wollte

Weil der Angeklagte Mohamed Abrini bei seiner Verlegung vom Gefängnis in den Gerichtssaal im vergangenen Monat zu verstehen gegeben hatte, dass er Unruhe stiften und sich mit einem Messer bewaffnen wollte, hält die Polizei an den Sicherheitsmaßnahmen und u. a. an der umstrittenen Leibesvisitation fest. Bei der Anhörung auf dem Terrorprozess in Brüssel gaben die Anwälte von Abrini und El Haddad Asufi am Donnerstag bekannt, dass sie kein Mandat mehr haben, ihren Mandanten zu vertreten. Nach einer kurzen Vertagung hat die Gerichtspräsidentin sie von Amts wegen ernannt. 

Martina Luxen Belga
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Weil die Angeklagten im Brüsseler Terrorprozess um die islamistischen Anschläge auf dem Flughafen Zaventem und die Metrostation Maalbeek vom 22. März 2016 sich gegen die Leibesvisitationen gewehrt hatten, müssen diese Durchsuchungen von der Polizei tagtäglich begründet werden. Bei den Leibesvisitationen müssen sich die Angeklagten ausziehen und durch die Knie gehen. Die Angabe von berechtigten Gründen ist notwendig, nach dem die Angeklagten ein Schnellverfahren gegen die Behandlung angestrengt hatten. Der Richter hatte geurteilt, dass der belgische Staat die Menschenrechte verletzen würde, wenn die Durchsuchung systematisch ohne Gründe vorgenommen würde.  

Die Risikoanalyse für Mohamed Abrini stützt sich, laut der Polizei, unter anderem auf ein Gespräch zwischen Abrini und zwei anderen Angeklagten, als diese am 7. Dezember vom Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht wurden.  

Verhalten schließe Drohungen oder Fluchtversuch nicht aus

"Dabei sagt er auf Arabisch, dass er Ärger machen wird", heißt es in der Risikobewertung. "Zwei andere Angeklagte antworteten, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt sei und dass er bis zum Ende der Verlesung der Anklageschrift warten solle. Dann würden sie gleichzeitig reagieren." Bei den beiden anderen Beschuldigten handelte es sich um Salah Abdeslam und Osama Krayem. 

Abrini soll verraten haben, dass er ein Messer verstecken wollte und er "anfing zu kochen". Außerdem soll er an diesem Tag geschrien haben, dass dies "keine Art sei, die Diener Allahs zu behandeln". Die Polizeibehörden schließen daraus, dass Abrini bereit ist, "einen weiteren Angriff auf die körperliche Unversehrtheit von Personen zu begehen". 

Nach Angaben der Polizei kann ein Fluchtversuch nicht ausgeschlossen werden und scheue der Angeklagte die Konfrontation mit den Ordnungskräften nicht. Deswegen bleibe die Leibesvisitation mit Nacktfilzen notwendig, heißt es in der Begründung. 

Polizeichef Mark De Mesmaeker hatte die Begründung am Mittwoch persönlich vor Gericht erklärt.

Abrinis Risikobewertung wurde von einem Dolmetscher Wort für Wort vorgelesen. Die seitenlangen Polizeidokumente waren in Niederländisch verfasst, während die offizielle Sprache des Gerichtsverfahrens Französisch ist. Diese Verlesung dauerte fast eine halbe Stunde, während die Risikobewertungen der anderen Angeklagten noch nicht verlesen worden waren. 

Doch kurz darauf wurde die Anhörung erneut unterbrochen, da die Anwälte von Mohamed Abrini und El Haddad Asufi klarstellten, dass sie kein Mandat ihres Mandanten mehr hatten. Die Angeklagten wollen sich bei der Verhandlung nicht mehr vertreten lassen, um gegen das Nacktfilzen zu protestieren. 

Die Gerichtsvorsitzende beschloss daraufhin, die Anwälte von Abrini und El Haddad Asufi von Amts wegen zu bestellen, da Angeklagte in einer Gerichtsverhandlung einen Anwalt haben müssen. Übrigens waren Abrini und El Haddad Asufi, wie die meisten anderen Angeklagten, auch an diesem Morgen nicht im Gerichtssaal anwesend. Nur Bilal El Makhoukhi unterschrieb in Anwesenheit, obwohl auch er zu verstehen gab, dass er an diesem Morgen eine seiner Meinung nach erniedrigende Nacktkontrolle über sich ergehen lassen musste. 

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