Der Schwurgerichtsprozess gegen die Terroristen der Anschläge auf Brüssel vom 22. März 2016 steht seit der Wiederaufnahme nach den Feiertagen am Dienstag wieder still. Grund dafür ist weiterhin das leidige Thema der Leibesvisitationen der Angeklagten vor ihrem Transport vom Gefängnis in Haren zum Gerichtsgebäude in Evere.
Wieder Verzögerung beim Brüsseler Terrorprozess durch Leibesvisitationen bei den Angeklagten
Vor dem Jahreswechsel erklärte ein Richter in einem Eilverfahren die Leibesvisitationen, bei denen sich die Betroffenen ausziehen müssen, für rechtswidrig, es sei denn, sie können begründet werden oder es sei Gefahr im Verzug. Doch am ersten Prozesstag nach Neujahr mussten sich die Angeklagten erneut nackt einer Leibesvisitation unterziehen.
Während am Dienstag 3 Angeklagte deswegen dem Prozess fernblieben, weigerten sich am Mittwoch gleich 7 der Beschuldigten, im Gerichtssaal zu erscheinen. Damit ist der Prozess erneut ausgesetzt, bevor überhaupt dort über Inhalte gesprochen werden konnte. Bisher konnten keine der geplanten Zeugenbefragungen stattfinden.
Laurence Massart (Foto oben), der Gerichtsvorsitzenden, sind die Hände gebunden. Sie ist nicht für die Dinge verantwortlich, die außerhalb des Gerichtssaals im Justitia-Gebäude im Brüsseler Stadtteil Evere stattfinden.
Als sie am Dienstag den diensthabenden Polizeioffizier zu der Sache befragen wollte, sagte dieser, dass er dies nur im Beisein eines Anwalts und anonym akzeptiere. Inzwischen will Massart den Leiter der belgischen Bundespolizei Marc De Mesmaeker vorladen, damit dieser erklärt, was es mit den nackt erfolgenden Leibesvisitationen auf sich hat.
Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) hat mittlerweile eine neue Richtlinie zur Durchsuchung der Angeklagten erstellt. Dazu soll Polizeichef De Mesmaeker ebenfalls Stellung nehmen.

