Wenn sich Autofahrer aus dem französischsprachigen Landesteil in Belgien in Flandern eines schweren Verkehrsvergehens schuldig machen, haben sie das Recht dazu, an ein frankophones Gericht verwiesen zu werden. Doch das führt dazu, dass sie in der Zwischenzeit unbehelligt weiterfahren dürfen.
Wie soll die Justiz mit frankophonen Verkehrssündern umgehen, die in Flandern eine schwere Verkehrsübertretung begehen?
Diesen Umstand kritisieren einige Politiker der flämischen Nationaldemokraten N-VA, denn deren Ansicht nach sorgt dies für eine Gefahr im Straßenverkehr. Deren Besorgnis teilt auch Ine Van Wymersch, die Generalstaatsanwältin des Gerichtsbezirks Halle-Vilvoorde in Flämisch-Brabant nahe Brüssel.
Gerade hier im Umland der belgischen Hauptstadt fordern zahlreiche Verkehrssünder aus der Wallonie oder aus dem frankophonen Spektrum der Brüsseler Region, dass ihr Prozess vor einem französischsprachigen Gericht stattfindet. Laut Van Wymersch betrifft dies etwa die Hälfte aller entsprechenden Strafverfahren in ihrem Gerichtsbezirk.
Anpassung des Sprachengesetzes
Sie forderte gegenüber VRT NWS am Dienstag, dass solche Verfahren in Flandern stattfinden sollen und dass dabei ein im Gerichtssaal anwesender Übersetzer ausreiche. Die Generalstaatsanwältin geht davon aus, dass sich im belgischen Bundesparlament leicht eine für eine dahingehende Anpassung der Sprachengesetzgebung erforderliche Zweidrittelmehrheit finden lasse.
Überlastete Gerichte
Schließlich gehe es hier um die Verkehrssicherheit. Das Problem ist, dass die frankophonen Gerichts in Brüssel und die Gerichtsbezirke in der Wallonie wesentlich überlasteter sind, als die in Flandern und dass dort auch noch ein erheblicher Rückstand in noch zu verhandelnden Fällen vorliegt.
Und eben dies führt dazu, dass überführte Verkehrssünder auch nach schweren Verkehrsvergehen einfach weiter „rumfahren“ dürfen, weil ihr Prozess noch nicht staatgefunden hat. Faktisch aber müssten sie ihren Führerschein zumindest für eine Zeit lang abgeben. Das aber funktioniert ohne Urteil eines Verkehrsrichters nicht…
