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Inland
Wirtschaft

Ryanair streicht am Wochenende 128 Flüge, weil belgisches Kabinenpersonal streikt

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair streicht am kommenden Wochenende 128 Flüge, nachdem das belgische Kabinenpersonal die Arbeit niederlegt, um gegen die Arbeitsbedingungen zu protestieren. 

Martina Luxen Belga
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Ende letzter Woche kündigten die Gewerkschaften der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair an, dass das belgische Kabinenpersonal streiken wird. Der Streik wird insgesamt sechs Tage dauern, verteilt auf zwei Wochenenden. Ab Freitag werden die Flugbegleiter bis Sonntag die Arbeit niederlegen, ein weiterer Streik findet am Wochenende vom 6. bis 8. Januar statt. 

Anfang dieser Woche hatten viele Passagiere ihrem Unmut Luft gemacht, da sie immer noch nicht wussten, ob sie an diesem Wochenende fliegen können. Ryanair hatte es versäumt, ihre Kunden zu informieren, welche Flüge gestrichen werden sollten. Die Flughafenleitung in Charleroi schätzte ihrerseits, dass über 100 Flüge ausfallen würden, konnte aber nicht sagen, um welche Flüge es sich handeln würde.  

Jetzt hat Ryanair Klarheit geschaffen: Es handelt sich um 128 Flüge, die in Charleroi hätten starten oder landen sollen. Welche Flüge genau betroffen sind, können Ryanair-Kunden auf der Website des Flughafens Charleroi nachlesen; die betroffenen Fluggäste sollten inzwischen informiert worden sein.  

Ryanair hat Kabinenpersonal in ganz Europa. Aber es sind nur die belgischen Stewards und Stewardessen, die die Arbeit niederlegen. Flüge mit Besatzungen aus anderen Ländern finden wie gewohnt statt.

Nicht einmal den Mindestlohn ...

Im vergangenen Sommer hatte das belgische Kabinenpersonal auch bereits gestreikt. Nach Angaben der Gewerkschaften verdienen viele der Flugbegleiter nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem Streik hat es Verhandlungen gegeben, aber nach Ansicht der Gewerkschaften verstößt Ryanair weiterhin gegen belgisches Arbeitsrecht. 

Welche Rechte haben Kunden, wenn ihr Flug annulliert wird?

Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft gestrichen wird, haben Kunden Anspruch auf eine Reihe von Leistungen, u. a. das Recht auf einen neuen Flug oder die Erstattung des Flugpreises, das Recht auf Entschädigung (zwischen 250 und 600 €), das Recht auf Verpflegung (Kosten für Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, wenn der Kunde im Ausland festsitzt). 

Auf der Website der Europäischen Kommission können Sie genau nachlesen, worauf Sie Anspruch haben. 

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