Zum Hauptinhalt springen
Umwelt & Klima
Energie

Luminus bietet als erster Energielieferant wieder feste Verträge an

Der belgische Energielieferant Luminus bietet ab Januar wieder feste Verträge an. Das berichtet die Zeitung De Standaard und wurde der VRT-NWS-Redaktion von Luminus bestätigt. "Nachdem die Marktpreise stark gefallen sind, können wir die hohe Nachfrage wieder erfüllen", sagte Nico De Bie von Luminus.

Martina Luxen
Veröffentlicht:

Ab dem ersten Montag im Januar bietet Energielieferant Luminus wieder feste Verträge für Strom und Gas. Die Vertragsbedingungen werden spätestens am Montag veröffentlicht, teilte Nico De Bie von Luminus mit: "Die Fixkosten werden die gleichen sein wie bei variablen Verträgen.” 

Zurzeit ist Luminus der einzige Anbieter, der wieder feste Strom- und Gasverträge anbietet. Diese Entscheidung wurde aufgrund der sinkenden Marktpreise und der hohen Nachfrage getroffen. "50 bis 60 Prozent unserer Kunden bevorzugen feste Verträge", sagt De Bie: "Jetzt sind die Preise ausreichend gesunken. Wir haben die Situation ständig beobachtet, um zu sehen, wann wir diese festen Sätze wieder anbieten können. Wir glauben, dass jetzt der richtige Zeitpunkt dafür ist."

Nach Unterzeichnung des festen Vertrags kann es bis zu 30 Tage dauern, bis dieser in Kraft tritt. 

Was ist der Unterschied zwischen einem festen und einem variablen Vertrag?

Bei einem Festvertrag sind die Tarife für die Lieferung von Gas und Strom während der gesamten Vertragslaufzeit festgelegt. Der Tarif wird beim  Vertragsabschluss festgelegt.  

Bei einem variablen Vertrag steigt oder sinkt die Rechnung mit den Preisen an den Energiebörsen. Der Preis ändert sich monatlich oder dreimonatlich, je nach Anbieter und Art des variablen Vertrags. Die Berechnung ist wesentlich komplexer als bei einem Festvertrag.  

Im August und September waren die Energiepreise in die Höhe geschnellt.  Luminus war der letzte Lieferant, der noch Festverträge anbot. Die Versorger zahlten dann selbst mehr für Gas und Strom als ihre Kunden mit festen Verträgen.

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5