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Tilgungsplan für Verkehrsbußgelder kann jetzt auch online beantragt werden

Wer nicht die Mittel hat, um ein Bußgeld auf einen Schlag zu zahlen, kann ab sofort auch online einen Zahlungsplan für den Bußgeldbetrag beantragen. Die Betroffenen können wählen, wie viel Sie pro Monat zahlen möchten, mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten. 

Martina Luxen Belga
Veröffentlicht:

Der digitale Tilgungsplan für Verkehrsbußgelder kann über Just-on-web, die Website des belgischen Justizministeriums, beantragt werden. Diese Möglichkeit wird jedem Bürger geboten, der ein Bußgeld zu zahlen hat, da er seine finanzielle Situation nicht nachweisen muss.  

Der Betroffene kann sich auf der Website über eID, Itsme oder mit seiner Anzeigennummer registrieren und dann wählen, in wie vielen Raten er die Geldstrafe tilgt, wobei die Höchstdauer sechs Monate beträgt. Die Zahlung der ersten Rate sorgt dafür, dass die weiteren monatlichen Raten automatisch verbucht werden. Nach Fälligkeit der letzten Rate wird der Lastschrifteinzug automatisch beendet. Die Bürger werden per E-Mail über die Fortschritte des Rückzahlungsplans informiert. Wer Hilfe braucht, kann sich von Montag bis Freitag an ein Kontaktzentrum wenden. 

Binnen einer Woche 500 Anfragen

Wer sich für einen Rückzahlungsplan entscheidet, muss keine Strafzinsen zahlen. Allerdings ist der Tilgungsplan an einige Bedingungen geknüpft. So muss er vor Fälligkeit des Bußgeldes beantragt werden und muss man zugeben, dass man den Verstoß begangen hat. 

In nur einer Woche haben bereits fast 500 Personen einen Ratenzahlungsplan beantragt, sagt Justizminister Vincent Van Quickenborne (flämische Liberale, Open VLD): "Ein Bußgeld im Straßenverkehr zu bezahlen, ist natürlich nie lustig. Aber in einer Zeit, in der viele Familien mit steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben, ist es besonders ärgerlich, wenn ein Bußgeldbescheid mit der Post kommt. Die Justiz hat Verständnis für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten. Für strafrechtliche Bußgelder kann man bereits einen Ratenzahlungsplan erhalten. Jetzt kann man auch einen Ratenzahlungsplan für Verkehrsstrafen beantragen, bei denen es sich in der Regel um kleinere Beträge handelt. 

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