Die belgische Polizei hat an diesem Donnerstag, 15. Dezember, mit dem im Vorfeld angekündigten „Monat ohne Knöllchen“ begonnen. Das bedeutet, dass Autofahrer nach Verkehrsvergehen möglicherweise nur verwarnt werden, aber kein Bußgeld bezahlen müssen. Aber, dass bedeutet nicht, dass keine Strafzettel ausgeschrieben werden. Bei schweren Übertretungen wird das Gesetz angewendet.
Polizeiaktion: Der "Monat ohne Knöllchen" hat begonnen
Warum diese Aktion?
Die 4 Polizeigewerkschaften in Belgien (VSOA, NSPV, ACV und ACOD) rufen ihre angeschlossenen Beamten dazu auf, ab sofort und zum 15. Januar 2023 keine Bußgelder bei Verkehrsvergehen zu verhängen. Die Gewerkschaften wollen damit gegen die Tatsache protestieren dass die Regierung den Absprachen bezüglich von Gehaltserhöhungen und einer besseren Regelung des Laufbahnendes von Polizisten nicht folgt.
Anfang des Jahres einigten sich die Gewerkschaften der Polizei und die Regierung auf eine Gehaltserhöhung von 60 € nette pro Monat. Doch im Haushaltsentwurf, der gerade aktuell ist, wird beschlossen, diese Gehaltserhöhung auf drei Jahre zu verteilen.
Daneben hat die Regierung den Abbau einer für die Polizisten günstigen Regelung zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn gekoppelt. Derzeit können Polizeibeamten ab einem Alter von 58 Jahren in Rente gehen. Doch diese Regelung läuft ab 2023 aus und ab 2030 müssen Polizisten bis zum Alter von 63 Jahren im Dienst bleiben. Auch dies sei anders abgesprochen worden, so NSPV-Vertreter Carlo Medo: „Wir wollen jetzt deutlich machen, dass die Regierung Wortbruch begangen hat.“
Was wird bestraft und was nicht?
In diesem Zeitraum sollen lediglich Verkehrsvergehen, von denen Gefahr ausgeht, bestraft werden. Carlo Medo von der Gewerkschaft NSVP sagte dazu gegenüber VRT NWS: „Es ist an jedem einzelnen Beamten, die Situation zu beurteilen und entsprechend aufzutreten. Wir bitten sie darum, dort wo es möglich ist, belehrend aufzutreten, statt ein Protokoll auszuschreiben.“ Es könnte also sein, dass eine Handy-Nutzung am Steuer, das Fahren ohne Sicherheitsgurt, das Radfahren ohne Licht oder andere „leichte“ Verkehrsvergehen einen Monat lang unbestraft bleiben.
Bei schweren Verkehrsübertretungen, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen können, werden weiterhin Geldstrafen folgen und wo nötig auch Strafverfahren eingeleitet. Dazu gehören z.B. Alkohol am Steuer, eine rote Ampel überfahren oder auch Handy am Steuer während der Fahrt.
Ob die Polizei blitzt und in diesem „Monat ohne Knöllchen“ Jagd auf Temposünder macht, sei dahingestellt. Die festen Radarfallen, die APNR-Kameras an neuralgischen Verkehrspunkten und die Abschnittskontrollen auf den Autobahnen sind weiter in Betrieb. Nicht alle Polizeizonen werden sich an der Aktion beteiligen, denn nicht alle Direktionen und Polizeibeamten folgen dem Aufruf der Gewerkschaften. Am besten sollte man nichts riskieren und sich an die geltenden Verkehrsregeln ganz einfach halten.
