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Inland
Justiz

Zentraler Aufsichtsrat für das Gefängniswesen prangert Umgang mit Angeklagten im Terrorprozess an

Die Behandlung der Angeklagten im Brüsseler Terrorprozess ist entwürdigend und völlig unangemessen. Das sagt Marc Nève, Vorsitzender des Zentralen Aufsichtsrates für das Gefängniswesen. Es gäbe keinen Grund für systematische Nacktdurchsuchungen und Härtemaßnahmen. Nach Angaben der föderalen Polizei sind die strengen Sicherheitsmaßnahmen notwendig und der Bedrohungsstufe angemessen. 

Martina Luxen Belga
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Mehrere Angeklagte im Prozess um die terroristischen Anschläge vom 22. März 2016 haben die ihnen auferlegten "übertriebenen Sicherheitsmaßnahmen" angeprangert. Auch die Anwälte der Angeklagten sind mit den Haft- und Transportbedingungen (verbundenen Augen, systematische Nacktdurchsuchungen) nicht einverstanden. Die Angeklagten mussten anfangs auch Kopfhörer mit sehr lauter Musik aufsetzen.  

"Derartige harte Maßnahmen sind völlig unangemessen", meint der Zentrale Aufsichtsrat für das Gefängniswesen. Die unabhängige Stelle wacht über die Behandlung von Häftlingen, führt aber keine Kontrollen vor Ort aus. "Schon bei der Verlegung der Häftlinge aus den verschiedenen Gefängnissen in das Gefängnis von Haren haben wir die gleichen Probleme gesehen", betonte der Vorsitzende Marc Nève. 

"Demütigend"

Der Aufsichtsrat nimmt vor allem zwei Aspekte ins Visier: "Die systematischen Nacktdurchsuchungen und die Bedingungen, unter denen die Angeklagten in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Unter anderem besagt ein Urteil des Verfassungsgerichts, dass systematische Nacktdurchsuchungen nicht stattfinden dürfen, wenn keine persönlichen Beweise vorliegen. Das ist das Demütigendste, was einem passieren kann, und es ist sehr verständlich, dass die Menschen das so nicht akzeptieren können.”  

"Das Verbinden der Augen während des Transports von Gefangenen wurde in der Vergangenheit vom Anti-Folter-Ausschuss des Europarats verurteilt. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention kann ein Gericht dies als erniedrigende Behandlung einstufen. 

Laut Nève sind andere Sicherheitsmaßnahmen möglich, um eine Flucht des Angeklagten zu verhindern: "Fensterjalousien zum Beispiel, die auch die Sicht auf den Weg verhindern. Es gibt keinen Grund, ihnen die Augen zu verbinden." 

Provoziert die Polizei?

Nach Angaben der belgischen Polizei sind diese Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Bedrohung absolut notwendig. Das Kabinett von Justizminister Vincent Van Quickenborne (flämische Liberale, Open VLD) verweist auch auf die Risikoanalyse der Koordinierungsstelle für Bedrohungsanalysen (OCAD) und des Krisenzentrums. "Die Polizei ergreift auf dieser Grundlage die entsprechenden Maßnahmen. Das gilt für Terrorverdächtige, aber auch für Verdächtige von Menschenhandel oder Drogendelikten". Nach Angaben der Polizei haben sich die Angeklagten mit Kräften gegen ihre Verbringung in den Gerichtssaal gewehrt, gerade um polizeiliche Härte zu provozieren. 

"Das ändert nichts an der Tatsache, dass Menschen normal behandelt werden sollten", so Nève: "Selbst die am härtesten Bestraften. Jeder Mensch hat Grundrechte, und davon haben wir nur Vorteile. Sonst ist ein Gefängnis sinnlos." 

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