Ab dem kommenden Jahr ist es in Brüssel verboten, vor denkmalgeschützten Gebäuden und anderen historisch bedeutsamen Denkmälern zu parken. Dies beschloss jetzt Brüssels regionaler Staatssekretär für Städtebau und Kulturerbe, Pascal Smet (Vooruit/one.brussels).
Ab 2023 ist in Brüssel verboten, vor historisch bedeutsamen Gebäuden zu parken
Die Brüsseler Hauptstadt-Region will sich ab 2023 als „Welthauptstadt für Jugendstil und Art Nouveau“ profilieren. Nicht wenige der bedeutsamsten Gebäude dieser Architekturstile sind in Brüssel zu finden und die belgische Hauptstadt liegt der entsprechenden Bewegung eigentlich zu Grunde. Diese Bewegung, die von hier aus gegen Ende des 19. Jahrhunderts um die Welt ging, hat viele Spuren hinterlassen. In Brüssel findet man zahllose denkmalgeschützte Jugendstil-Gebäude.
Doch viele dieser Bauwerke befinden sich in der Innenstadt oder in Wohnvierteln und dies bringt mit sich, dass davor Autos parken. Das gehe nicht so weiter, so Staatsekretär Smet gegenüber unseren frankophonen Kollegen der RTBF: „Das ist unbegreiflich. Man steht vor dem Hotel Solvay und davor parkt ein Liefer- oder ein Lastwagen. Hier stimmt etwas nicht!“
"Fotos wegen parkender Fahrzeuge unmöglich"
Dies hat nicht selten zufolge, dass Touristen und Besucher gerade der Jugendstil- und Art Nouveau-Gebäude diese nicht fotografieren können, weil eben Autos oder LKW davor parken oder abgestellt sind. Gerade das Hotel Solvay in der Louizalaan in Brüssel sei davon besonders betroffen, so Smet. Dieses durch den Architekten Viktor Horta entworfene Gebäude gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Dieses Parkverbot vor denkmalgeschützten Häusern in Brüssel wird aber auch die Besitzer solcher Gebäude treffen, denn diese dürfen ab dann quasi nicht mehr vor ihrer eigenen Haustüre parken, wenn sie in einem denkmalgeschützten Haus wohnen - auch wenn ihnen das selbst gehört. Städtebau-Staatssekretär Smet ist der Ansicht, dass man auch andere Park- oder Stellplätze in der Nähe finden könne. Er will schon in der kommenden Woche mit einer öffentlichen Studie zu dieser Frage beginnen und im Rahmen dessen können Betroffene vielleicht noch Einspruch erheben.

