Zum Hauptinhalt springen

Neu ab dem 1. Dezember: Mehr Hilfe für Long-Covid-Patienten und andere Regelungen

Das Jahresende naht, doch auch an diesem 1. Dezember 2022 werden in Belgien einige neue Regelungen eingeführt. Verfallene Konsumschecks der verschiedensten Art können verlängert, bzw. neu aktiviert werden und für Long-Covid-Patienten werden in Zukunft bestimmte Behandlungskosten erstattet. Das belgische Wirtschaftsministerium kündigt höhere Tarife für Verbraucherkredite an. 

Andreas Kockartz Belga
Veröffentlicht:
Aktualisiertupdate:

Verlängerung von abgelaufenen Konsumschecks

Ab diesem 1. Dezember können die verschiedenen Konsumschecks, die bei einigen Arbeitgebern als Lohn- oder Gehaltszusatz ausgegeben werden, innerhalb der ersten drei Monate nach ihrem Verfallsdatum verlängert oder wieder aktiviert werden, was aber nur einmal möglich ist. Das betrifft die Mahlzeitschecks, die Ecoschecks und die eigentlichen Konsumschecks. Die Modalitäten dazu können auf den Webseiten der verschiedenen Anbieter (Edenred, Monizze und Sodexo) erfragt werden. Die belgische Bundesregierung trifft diese Maßnahme auch, um in Zeiten von hoher Inflation und steigenden Energiepreisen etwas für die Sicherung der Kaufkraft zu tun. 

Weitere Erstattungen für Long-Covid-Patienten

Patienten, die nach einer Corona-Erkrankung unter gesundheitlichen Langzeitfolgen leiden, bekommen in Zukunft ihre neuropsychologische Hilfe von den Krankenkassen erstattet. Seit dem Sommer können Long-Covid-Patienten von einem von den Kassen finanzierten Pflegesystem profitieren, an dem Hausärzte, entsprechendes Pflegepersonal und Fachärzte beteiligt sein können. Das beinhaltet Physiotherapie, Logopädie und psychologische Begleitung oder in manchen Fällen auch Ergotherapie (auch klinischer Art) und medizinisch begleitete Diäten.   

Ab dem 1. Dezember kommt auch neuropsychologische Pflege hinzu. Viele Patienten mit Corona-Langzeitfolgen leiden an Konzentrations- und Erinnerungsverlust oder an anderen kognitiven Problemen. Die entsprechende Pflege und Behandlung wird jetzt auch von den Krankenkassen erstattet. 

Verbraucherkredite können teurer werden

Das belgische Wirtschaftsministerium kündigt an, dass möglicherweise die Tarife für Verbraucherkredite angehoben werden. Dabei handelt es sich um Anhebungen um 1 bis 2 %. Zudem wird auch das Überziehen von Sicht- und Girokonten teurer. Die höchste Anhebung betrifft das Eröffnen von Krediten, wie bei Kreditkarten, die von Banken, Warenhäusern oder Postorder-Unternehmen angeboten werden. Diese werden um mindestens 2 % teurer. Auch hier wird ein Überziehen teurer.

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass dies nur bei neuen Kreditverträgen der Fall ist und höchstens laufende Verträge mit flexiblen Zinssätzen betrifft. Dies gilt also nicht bei laufenden Verträgen mit festem Zinssatz.  

Lesen Sie mehr über

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5