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Inland
Justiz

Der Terrorprozess von Brüssel hat definitiv begonnen

In Brüssel began an diesem Montag im Brüsseler "Justitia"-Gebäude der Prozess zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016. In der Vorwoche wurden die Geschworenen für diesen Schwurgerichtsprozess ausgesucht. Damit kann dieser lang erwartete Prozess endlich starten. Der Prozessbeginn verzögerte sich um einige Wochen, weil die Verteidigung der Angeklagten gegen die Einzelboxen Einspruch erheben konnten, in denen ihre Mandanten dem Verfahren folgen sollten. Inzwischen sind aber alle Probleme beseitigt. Der Prozesskalender steht und die Verhandlung begann am Montagmorgen. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

In diesem Prozess zu den Anschlägen auf Brüssel am 22. März 2016 müssen sich im zum Gerichtssaal umgebauten früheren Nato-Hauptgebäude, "Justitia" genannt, 9 Angeklagte verantworten. Der 10. Angeklagte, Oussama Atar, ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr am Leben.

Zur Zusammenstellung der Jury der Geschworenen - 12 Geschworene (7 Frauen und 5 Männer) und 24 Ersatzkandidaten - wurden Personen aus einer Gruppe von etwa 700 Kandidaten ausgewählt. Darunter waren auch Personen, die sich aus verschiedenen Gründen davon freistellen lassen konnten, bzw. die von der Verteidigung oder von der Anklage abgelehnt wurden. Zwei der Reservekandidaten tauchten am Montag nicht auf und ließen sich aus medizinischen Gründen entschuldigen. 

Im Vorfeld dessen war es in der vergangenen Woche noch zu Problemen gekommen, als einige Opfer der Anschläge eine Aufforderung bekamen, sich als mögliches Mitglied der Geschworenen-Jury vorzustellen…  

Der Prozesskalender

Am ersten Sitzungstag, Montag, der 5. Dezember, prüft das Gericht die Identitäten aller Beteiligter und der Jury sowie den weiteren Parteien wird die Vorgehensweise in diesem Prozess erklärt. Am Dienstag wird die Bundesstaatsanwaltschaft mit der Verlesung der Akte der Beschuldigung beginnen. Diese Akte umfasst rund 500 Seiten.

An diesem ersten Prozesstag kommen die Anwälte der Angeklagten zum ersten Mal zu Wort. Dann und an den folgenden Tagen, werden die Beschuldigung und die Verteidigung verdeutlicht und die Zivilparteien bzw. die Nebenkläger kommen zu Wort. Einer der Angeklagten, Mohammes Abrini, beklagte sich am Montag über die "erniedrigende" Behandlung während des Transports zwischen dem Gefängnis und dem "Justitia"-Gebäude. Dies sei bei seinem ersten Prozess in Paris so nicht der Fall gewesen. Ändere sich dies nicht, werde er hier kein Wort mehr sagen. Dieser Kritik schlossen sich gleich mehrere Anwälte der hier Angeklagten an. 

Vom 13. bis zum 16. Dezember wird eine erste Prozesspause eingelegt, denn dann findet in Brüssel ein EU-Gipfel statt, der die Aufmerksamkeit der Sicherheitskräfte braucht.

Ab dem 19. Dezember beginnen die Befragungen der Angeklagten und dann wird bis zum 3. Januar eine weitere Pause eingelegt. Hier ist ein weiterer wichtiger EU-Termin festgelegt und es kommen die Weihnachts- und Silvesterferien hinzu. Am 3. Januar laufen die Befragungen der Angeklagten weiter, die bis zum 12. Januar andauern können. Die gesamte Prozessdauer soll zwischen 6 und 9 Monaten liegen.

Unterstützung für die Prozessbeteiligten

Ab dem 16. Januar laufen die Befragungen der Zeugen und der hinzugezogenen Fachleute (geopolitische Aspekte, medizinische und psychologische Folgen der Anschlagsopfer). Zu den Zeugen gehören Überlebende, deren Angehörige und auch Angehörige von bei den Anschlägen ums Leben gekommenen Personen. Aber auch die nach den Anschlägen aktiven Hilfskräfte werden befragt. Diese Befragungen sind bis zum 3. Februar angesetzt.

Zur Begleitung der Opfer, deren Angehörigen und auch der Mitglieder des Schwurgerichts werden Mittel freigemacht. Psychologische für alle Beteiligten während und neben dem Verfahren ist zu jeder Zeit gewährleistet. 

Vorsitzende des Gerichts bei diesem Prozess ist die Richterin Laurence Massart (57), die u.a. auch das Schwurgerichtsverfahren nach den Anschlägen auf das Jüdische Museum in Brüssel leitete. Die 6 Jahre dauernden Ermittlungen, die die Grundlage für die Anklage darstellen, lagen in Händen von Generalstaatsanwalt Frédéric Van Leeuw (49).

(Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter)

10 Angeklagte, von denen 9 anwesend sind

Zehn (Fotos oben) der 13 mutmaßlichen Terroristen, die im Verdacht stehen an den Anschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel beteiligt gewesen zu sein, werden sich vor einem Schwurgericht verantworten müssen.

Die Brüsseler Ratskammer entschied am 17. September 2021, folgende Personen wegen 32 terroristischen Morden und 687 versuchten terroristischen Morden anzuklagen: Osama Krayem und Mohamed Abrini, die beiden Terroristen, die sich letztendlich nicht selbst in die Luft sprengten, Salah Abdeslam, einer der Attentäter von Paris am 15. November 2015, der auch mit die Brüsseler Anschläge plante, aber vorher festgenommen wurde, sowie Sofien Ayari, Ali El Haddad Asufi, Bilal El Makhoukhi und Hervé Bayingana Muhirwa, die den Terroristen geholfen hatten, z.B. mit Wohnungen und anderen Hilfeleistungen.

Der mutmaßliche Drahtzieher hinter den Anschlägen, Oussama Atar, ist vermutlich in Syrien ums Leben gekommen, was aber nicht mit Sicherheit bestätigt wird, ist auch angeklagt. Hinzu kommen noch die Farisi-Brüder Smail und Ibrahim, die Terroristen ebenfalls Unterschlupf gewährt hatten.

Die Anschläge

Am Morgen des 22. März 2016 wurde Belgien in einer anderen Zeit wach. Am frühen Morgen sprengten sich radikal-islamische Attentäter in der Abflughalle des Brüsseler Nationalflughafens in Zaventem in die Luft. Um 7 Uhr 58 explodierte die erste Bombe und 11 Sekunden später der zweite Sprengsatz. Nur kurze Zeit später, um 9 Uhr 11, sorgte ein weiterer Selbstmordattentäter in der Metrostation Maalbeek im Regierungsviertel unweit des Brüsseler Stadtzentrums für Tod und Verderben.

Insgesamt verloren dabei 32 Menschen ihr Leben - 16 am Flughafen und 16 in Maalbeek - und rund 700 weitere Personen wurden verletzt, etwa 340 davon schwer. Einige der Verletzten konnten erst Monate danach das Krankenhaus verlassen und viele der Betroffenen, auch und gerade solche, die nicht körperlich verletzt wurden, leiden unter einem immer noch nicht verarbeiteten Trauma.

Einige Opfer befinden sich auch heute noch in einer Reha-Behandlung, um zu lernen, wie sie mit ihren durch die Attentate verursachten Behinderungen praktisch weiterleben können. Viele der damals Betroffenen leiden bis heute an posttraumatischen Störungen und sind arbeitsunfähig, seelisch und körperlich geschwächt. Das hat nicht nur damit zu tun, was ihnen selbst passiert ist, sondern auch mit dem, was sie damals gesehen haben.

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