Die Regierung der Brüsseler Hauptstadt-Region hat in der vergangenen Woche in zweiter Lesung einer Anordnung zugestimmt, mit der Mieter im Winter nicht vor die Türe gesetzt werden können, bzw. die Wohnungsräumungen in der Zeit vom 1. November bis zum 15. März untersagt. Zudem wird in Brüssel das gesamte Zwangsräumungsverfahren reformiert, wie die Brüsseler Nachrichtenplattform BRUZZ dazu schreibt.
Brüssel arbeitet an einem Verbot, um Mieter im Winter vor die Türe zu setzen
Der Vorgang ist eine Initiative von Nawal Ben Hamou (PS), Brüssels regionalem Staatssekretär für Bauen und Wohnen sowie Chancengleichheit. Im Durchschnitt werden in Brüssel im Winter pro Jahr bis zu 5.000 Mieter zwangsgeräumt. Davon sind nur etwa 600 Fälle legal, sprich formaljuristisch belegt und von einem Gerichtsvollzieher in Polizeibegleitung begleitet.
Das bedeutet auch, dass Vermieter, die ausstehende Mieten eintreiben wollen, Geduld haben müssen. Sie können nach der neuen Regelung erst wieder nach dem Winter, genauer nach dem 15. März, eine Zwangsräumung beantragen. Zwangsräumungen, die z.B. vor dem Winter angeordnet werden, können erst ab diesem Zeitpunkt durchgeführt werden.
Staatssekretär Nawal Ben Hamou teilte dazu via Twitter mit: „Dieser Beschluss ist eine Antwort auf die absolute Notwendigkeit, um für alle Unterkunft während der Winterperiode zu garantieren und um die sozial benachteiligten Mieter zu schützen. Dank dieser Schutzmaßnahme können die betroffenen Mieter auch in Erwartung von Sozialhilfe oder einer Lösung ihres Wohnungsproblems von einer gewissen Stabilität profitieren.“
Dem Entwurf für diese Anordnung muss jetzt noch in dritter Lesung im entsprechenden Ausschuss zugestimmt werden, bevor er im Brüsseler Regionalparlament besprochen wird.
