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Inland
Wirtschaft

"Work-Life-Balance": Bald ist in Belgien die 4-Tage-Woche möglich

Ab dem 20. November können viele Beschäftigte in der Privatwirtschaft, die ganztags arbeiten, ihre Arbeitswoche auch innerhalb von 4 Arbeitstagen ableisten. Dies sieht eine Maßnahme des sogenannten „Arbeitsdeals“ der belgischen Bundesregierung vor, die für einen besseren Ausgleich zwischen Job und Privatleben sorgen soll. Doch dies ist nicht überall möglich.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Diese neue Regelung innerhalb des „Arbeitsdeals“ der belgischen Bundesregierung ist am Donnerstag im Staatsblatt erschienen und kann demnach ab dem 20. November angewendet werden. Damit ist die kürzere aber geballte Arbeitswoche ein Fakt und damit entspricht auch Belgien dem neuen Trend zu einer ausgeglicheneren „Work-Life-Balance“. Doch diese neue 4-Tage-Arbeitswoche ist quasi nur in der Privatwirtschaft möglich, denn der öffentliche Dienst fällt nicht unter die Gesetzgebung zur Arbeitszeit.

In der Privatwirtschaft in Belgien allerdings ist so ziemlich in jedem Sektor möglich, die 4-Tage-Woche anzuwenden: Gastronomie, der IT-Sektor, bis hin zu den Metallern oder dem Lebensmittelsektor. In all diesen Bereichen können die Beschäftigten jetzt einen Antrag auf eine um einen Tag kürzere Arbeitswoche mit einem freien Tag aber mit Ganztagsleistung stellen.

Aber, die Initiative hierzu muss immer vom Arbeitnehmer ausgehen. Arbeitgeber können ihr Personal nicht zu einer 4-Tage-Arbeitswoche verpflichten. Arbeitnehmer müssen einen entsprechenden Antrag schriftlich einreichen und eine Anpassung der Arbeitszeit in dieser Hinsicht gilt zunächst für 6 Monate, kann aber immer wieder verlängert werden. Alle dazu vereinbarten Bedingungen müssen auf Papier festgelegt werden, was einem Zusatzvertrag zum eigentlichen Arbeitsvertrag gleichkommt.

Arbeitgeber können einen solchen Antrag aber auch ablehnen und müssen dies binnen eines Monats schriftlich auch begründen können. Hier ist allerdings nicht wirklich bindend vorgeschrieben, wie dies gesetzlich begründet werden soll. Logisch erscheint aber, dass in der Produktion, wo in Schichten gearbeitet wird und wo physische Anwesenheit erforderlich ist, eine 4-Tage-Arbeitswoche nicht möglich ist. Dies ist wohl auch der Fall im Einzelhandel, wo die Mitarbeiter im Verkauf ebenfalls anwesend sein müssen. Bei nur 4 Tagen Arbeitswoche müsste hier zusätzliches Personal eingestellt werden, um an allen Tagen Dienstleistung anbieten zu können. 

Einige Details

  • Unterschied zum 80 %-Arbeitsvertrag? Das System der 4-Tage-Arbeitswoche bei Erfüllung der Ganztags-Stundenzahl ist etwas völlig anderes als ein 4/5tel-Vertrag. Hier arbeiten die Beschäftigten ja nur 80 % von einer Vollzeitanstellung. Die neue Regelung trifft nur und ausschließlich auf Ganztagsverträge zu.

  • Gehalts-, Renten- und Ferienregelungen bleiben unverändert! Wer in einer neuen 4-Tage-Arbeitswochen-Regelung tätig ist, der behält alle seine Rechte. Er verdient das gleiche, wie bisher, die Pensionsrechte bleiben die gleichen und er behält auch seine gesetzlichen 20 Urlaubstage pro Jahr, weil ja die wöchentlich abgeleistete Stundenzahl gleichbleibt.

  • Was ist mit zusätzlichen Vergütungen? Hier kann sich möglicherweise einiges ändern. Wer z.B. zusätzlich zum Gehalt noch Konsumgutscheine, in Belgien Mahlzeitschecks genannt, bekommt, muss mit weniger Gutscheinen rechnen, denn diese werden pro Arbeitstag verrechnet. Auch die Pendlerpauschale, die mit Arbeitgebern vereinbart werden, belaufen sich auf Basis von geleisteten Arbeitstagen.

  • Überstunden sind verboten! Das freiwillige Leisten von Überstunden ist in den entsprechenden 4-Tages-Arbeitswochen untersagt, denn dies würde mit dem Prinzip einer besseren „Work-Life-Balance“ nicht übereinstimmen. Wie dies bei vom Arbeitgeber verpflichteten Überstunden aussieht, ist in der Regelung nicht konkretisiert. 

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