Übergriffe auf Sanitäter oder Feuerwehrleute im Einsatz sollen in Zukunft strenger bestraft werden, wie Bundesgesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) bekannt gibt. In der Neufassung des belgischen Strafgesetzbuches sind die Strafen in Fällen, in denen die Betroffenen eine Zeit lang arbeitsunfähig werden, deutlich verschärft worden.
Übergriffe auf Rettungs- und Hilfskräfte werden in Belgien strenger bestraft
Wenn Ersthelfer, Feuerwehrleute oder andere Hilfskräfte im Rahmen eines Einsatzes oder eines Notrufs bei der Ausübung ihrer Arbeit durch Handgreiflichkeiten oder andere körperliche Angriffe verletzt werden, so dass die mindestens 2 Wochen lang arbeitsunfähig werden, sind Haftstrafen von bis zu 3 Jahren möglich. Hier sind sogar Höchststrafen von bis zu 5 Jahren möglich.
Bisher wurden solche Vergehen mit maximal 2 Monaten Haft geahndet. Doch angesichts der Häufigkeit von solchen Vorgängen und von schwereren Vorfällen sah sich der Gesetzgeber in Belgien dazu gezwungen, hier deutlich strenger aufzutreten.
Diese deutlich strengeren Haftstrafen werden nach An- oder Übergriffen auf alle Beschäftigten im belgischen Gesundheitswesen verhängt.
Das betrifft also nicht mehr „nur“ Sanitäter, Rettungskräfte oder die Feuerwehr, sondern auch Mitarbeiter von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegewohnheimen, also auch Ärzte und deren Personal, die entsprechenden Pflegekräfte und andere Personalmitglieder im Gesundheitswesen.
