Wer in Belgien eine leichte Straftat begeht, der muss vielleicht bald keine Haftstrafe mehr befürchten. Im Entwurf für ein neues belgisches Strafgesetzbuch von Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) sind auch strengere Strafen im Bereich Terrorismus und in Sachen Umweltvergehen vorgesehen. Neben anderen Bereichen wird in Belgien jetzt auch das Anstacheln zum Suizid strafbar. Das alte belgische Strafgesetzbuch stammt in wesentlichen Teilen noch aus dem 19. Jahrhundert.
Neues Strafgesetzbuch in Belgien: Keine Haft mehr bei Bagatelldelikten und schärfere Strafen bei Terrorismus
Der Gesetzesentwurf für das neue Strafgesetzbuch bekam kürzlich erst grünes Licht vom Kabinett der belgischen Bundesregierung. Das bedeutet, dass bald keine Haftstrafen mehr für Bagatelldelikte verhängt werden. Das betrifft z.B. leichte Formen von Vandalismus, Beleidigung, Ehrabschneidung, das Verletzen des Briefgeheimnisses oder unfreiwillige Brandstiftung durch einen Mangel an Vorsorge.
„Dies sind Angelegenheiten, bei denen der wissenschaftliche Konsens angibt, dass Gefängnisstrafen keinen Nutzen haben und dass die gesellschaftlichen Normen dies auch nicht erwarten“, so der liberale belgische Justizminister. Die Richter sollen in solchen Dossiers auf Strafmaßnahmen, wie Arbeitsstrafen, Geldbußen, Beschlagnahmung oder Bewährungsstrafen zurückgreifen.
Harte Strafen bei „Ökozid“
Eines der neuen Vergehen, das den Einzug ins belgische Strafgesetzbuch findet, ist der sogenannte „Okozid“, wie Justizminister Van Quickenborne erklärt: „Nach französischem Vorbild werden Umweltvergehen strenger bestraft, denn wir sind der Ansicht, dass gegen Langzeitschäden und gegen großflächige Umweltschäden vorgegangen werden muss.“
Lokale Umweltschäden sollen aber weiter eine Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit der Länder und Regionen in Belgien bleiben.
Strafe bei der Verherrlichung von Terrorismus
Auf Ebene des Terrorismus verändert sich einiges in der Neufassung des belgischen Strafgesetzbuches. Die Planung und Vorbereitung von Terroranschlägen wird in Zukunft mit mindestens 15 Jahren Haft bestraft. Das gleiche Strafmaß wird auch verhängt, wenn jemand andere Personen dazu bringt, Anschläge zu verüben, bzw. wenn jemand andere Personen im Hinblick auf Terroranschläge ausbildet.
Strengere Strafen werden auch bei der Verherrlichung von Terrorismus verhängt, z.B. wenn z.B. im Internet zu Terrortaten aufgerufen wird. Auch hier werden Strafen von bis zu 15 Jahren Haft verhängt. Zu guter Letzt wird auch die Mitgliedschaft bzw. die Beteiligung an einer terroristischen Gruppierung strenger bestraft. Diese Qualifikation trifft z.B. konkret auf IS-Frauen aus Belgien zu, die nach Syrien gezogen sind. Hier wird die Haftstrafe von derzeit 5 auf 10 Jahre Haft angehoben.
