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Zusätzliche Mittel zur Unterstützung von Verurteilten mit psychischen Störungen

Die flämische Justizministerin Zuhal Demir wird mehr als 5,4 Millionen Euro für die Betreuung von verurteilten Personen bereitstellen, die als " untherapierbar" gelten, weil sie keine angemessene Hilfe erhalten. Dabei handelt es sich vor allem um Personen mit verschiedenen psychischen Problemen, die an sich nicht untherapierbar sind, aber in dem, was ihnen angeboten wird, keine angemessene Hilfe finden.

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Eine relativ hohe Anzahl von strafrechtlich verurteilten Personen leidet an Problemen wie geistiger Behinderung, Sucht, Aufmerksamkeits- oder Entwicklungsstörungen. Der Richter verordnet in der Regel eine Behandlung dieses Problems oder die Suche nach einer geeigneten Betreuung. Allzu oft reichen die vorhandenen Behandlungen jedoch nicht aus oder die Verurteilten werden aufgrund der Komplexität ihres Falles nicht in eine Betreuungseinrichtung aufgenommen.

"Oft handelt es sich um Sexualstraftäter, die geistig zurückgeblieben sind und psychiatrische Probleme haben, oder um eine Situation häuslicher Gewalt, in der die Aggressivität mit einem Problem der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit zusammenhängt. Das sind Menschen, die einfach behandelt werden müssen", erklärte Ministerin Zuhal Demir. "Durch die Freigabe zusätzlicher finanzieller Mittel wollen wir maßgeschneiderte Hilfen für alle verurteilten Personen möglich machen. Ansonsten enden sie in einem Teufelskreis. Ihr Leben wird zu einer Aneinanderreihung von kriminellen Taten und Verurteilungen. Gerade diesen Menschen muss geholfen werden, aus der kriminellen Spirale auszubrechen, in der sie feststecken".

Es soll ein Projekt gestartet werden, das eine Palette von Betreuungsmöglichkeiten für diese Gruppe von Verurteilten entwickeln soll. So stellt sich die flämische Justizministerin eine Zusammenarbeit zwischen einem Justizassistenten, der verurteilten Person und einem spezialisierten Dienst, der sie begleitet, vor. Organisationen, die im Bereich der psychischen Gesundheit und des Sozialwesens tätig sind, werden aufgerufen, sich zu organisieren und zusammenzuarbeiten.

Ab Januar 2023 werden für diese maßgeschneiderten Projekte über einen Zeitraum von vier Jahren jährlich 1.354.250 Euro bereitgestellt. Dank dieser zusätzlichen finanziellen Mittel können die Betreuungsorganisationen Fachpersonal einstellen, das sich um verurteilte Personen mit psychischen Problemen kümmert.

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