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Belgische Bundesregierung einigt sich auf Modernisierung des belgischen Strafgesetzbuchs

Das neue Strafgesetzbuch enthält mehrere neue Straftatbestände, darunter auch den des Ökozids. Dabei handelt es sich um die schwere und großflächige Schädigung der Umwelt.  Bei einer Verurteilung wegen Umweltzerstörung drohen dann zwischen 10 und 20 Jahren Gefängnis. Auch Anstiftung zum Selbstmord soll in das neue Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die fahrlässige Tötung eines Partners wird künftig mit lebenslanger Haft bestraft. Das berichten am Samstag mehrere Zeitungen, darunter Le Soir und De Standaard.

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Die Modernisierung und Vereinfachung des über anderthalb Jahrhunderte alten belgischen Strafgesetzbuches wurde von der Regierungsspitze beschlossen. Die offizielle Ankündigung wird von Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) nach dem Herbsturlaub erwartet.

Unter Ökozid werde das Gesetz den Zeitungsberichten zufolge schwere, großflächige und dauerhafte Umweltschäden im großem Maßstab verstehen. Belgien wäre in diesem Bereich Vorreiter. Die Umweltministerin Zakia Khattabi (Ecolo) zeigte sich erfreut. Sie setzt sich seit langem für eine Koalition von Ländern ein, die den Ökozid als Verbrechen gegen Frieden und Sicherheit in das Römische Statut aufnehmen wollen.

Bestraft werden soll auch, wer einen anderen zum Selbstmord anstiftet. Dies könnte beispielsweise die Folge von Mobbing oder anderen Gewalttaten, z. B. sexuelle Gewalt, sein.

Häusliche Gewalt wird auch bei der Reform des Strafrechts berücksichtigt. Femizid wird nicht als eigenständiges Verbrechen behandelt, aber auch die fahrlässige Tötung eines Partners kann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen.

Diskriminierung wird als erschwerender Umstand für alle Straftaten zählen.

Das neue Strafgesetzbuch muss noch einige Hürden überwinden und dürfte frühestens 2025 in Kraft treten.

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