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Umwelt & Klima
Energie

Staat zahlt den Haushalten ab November rund 400 Euro für Strom und Gas

Ab November kommen viele Haushalte in Belgien in den Genuss des Basisenergiepakets der belgischen Regierung und dürfen infolgedessen auf Rabatte auf ihrer Energierechnung zählen. Damit will die Regierung die hohen Kosten lindern, die zurzeit für Gas und Strom berechnet werden. Der Energierabatt soll sofort auf der Vorschussrechnung des Energieversorgers verrechnet werden. 

Belga Martina Luxen
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Vergangene Woche hat das belgische Parlament grünes Licht für das Basisenergiepaket gegeben. Das Paket enthält u. a. Beihilfen für die Gas- und Stromrechnungen und dürfte eine große Gruppe von Menschen entlasten. 

Für November und Dezember zahlt der Staat eine Beihilfe für Gas (135 Euro pro Monat) und Strom (61 Euro pro Monat). Das sind rund 400 Euro pro Haushalt.

Wann wird die Ermäßigung auf Ihrer Rechnung erscheinen?

Bis zum 10. November muss das Wirtschaftsministerium den Energieversorgern mitteilen, wer Anspruch auf die Beihilfen hat. Für die meisten Kunden wird sich die finanzielle Hilfe jedoch erst auf der Dezemberrechnung bemerkbar machen. Auf jeden Fall werden die Beihilfen für November und Dezember zusammen abgerechnet und af einer Vorschussrechnung abgezogen. Bei Gas beträgt der Abschlag 270 Euro, bei Strom rund 120 Euro.  

Aber was ist, wenn der Vorschuss, den Sie jeden Monat zahlen, niedriger ist als der Rabatt, den Sie erhalten? In diesem Fall wird die Differenz durch eine "Gutschrift" ausgeglichen. Mit anderen Worten: Die Anbieter sorgen dafür, dass das Geld auf Ihrem Konto erscheint.  

Auch für die Monate Januar, Februar und März 2023 hat die Bundesregierung bereits ein zweites Basispaket angekündigt. Diese Energieförderung ist noch nicht rechtlich definiert, wird aber wahrscheinlich auf die gleiche Weise gewährt. 

Wer erhält die Energiebeihilfen?

Nur wer einen variablen Vertrag mit seinem Energieversorger hat oder nach dem 1. Oktober 2021 einen festen Vertrag abgeschlossen hat, hat Anspruch auf das Basispaket.

Personen, die bereits Anspruch auf den Sozialtarif haben, sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Darüber hinaus werden auch die Spitzenverdiener teilweise ausgeschlossen. Sie werden die Beihilfe auf ihrer Rechnung sehen, aber sie müssen einen Teil davon später über die Steuererklärung zurückzahlen. 

Die Abrechnung der Energiebeihilfe erfolgt im Prinzip automatisch über die Vorausrechnung. "Es ist sehr wichtig, dass die Daten in Ihrem Vertrag mit den Daten im nationalen Register übereinstimmen", sagt Lien Meurisse vom Bundeswirtschaftsministerium. "Wenn Sie Ihren Rufnamen oder Ihren zweiten Vornamen verwenden oder ein Schreibfehler in Ihrer Adresse steckt, werden die Daten nicht übereinstimmen und wir können die Zahlung nicht automatisch vornehmen." Meurisse rät daher allen, ihre Angaben genau zu überprüfen.

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