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Inland
Politik

Hilfe für Verbraucher und Unternehmen: Das belgische Parlament verabschiedet sein "Energie-Basispaket"

Das belgische Bundesparlament (Foto) hat am Donnerstagabend das bereits seit längerem angekündigte Basispaket gegen die hohen Energiepreise verabschiedet. Darin enthalten sind finanzielle Hilfen für die Privathaushalte für November und Dezember. Dieses Energie-Paket enthält auch Unterstützungen für Unternehmer und schützt Verbraucher gegen Maßnahmen, wenn es nicht möglich ist, Strom- oder Gasrechnungen zu begleichen.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Haushalte mit Gasheizung erhalten eine staatliche Unterstützung von 135 € pro Monat. Beim Strom beläuft sich die Summe des Hilfsgeldes auf 61 € pro Monat. Diese Beträge werden automatisch über die Energierechnungen verrechnet. Davon profitieren Haushalte mit Energieverträgen, die vor dem 30. September 2021 abgeschlossen wurden.

Familien mit höherem Einkommen müssen später für diese Form der Unterstützung allerdings Steuern bezahlen. Haushalte, die mit Öl heizen, erhalten einen sogenannten Heizölscheck in Höhe von 300 €, der bis spätestens Ende März 2023 beantragt werden muss.

Die Abgeordneten in der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament erteilten zudem grünes Licht für einen Gesetzesvorschlag mit dem die Höhe der Summe im Rahmen von Gehaltspfändungen befristet um 20 % angehoben wird, wenn Energierechnungen nicht beglichen werden können. Diese Summen werden zudem dem Index angepasst, was seit Beginn der Energiekrise nicht mehr vorgekommen ist.

Ebenfalls Zustimmung erfolgte zu einem Gesetzesvorschlag, der Unternehmern und Arbeitgebern dabei hilft, die im Zuge der Energiekrise finanzielle Probleme erleiden. Sie können die Zahlung ihrer Sozial- und ihrer Lohnnebenkosten für das 3. und das 4. Quartal 2022 und für das 1. Quartal 2023 aussetzen. Damit sollen, ähnlich wie zu Zeiten der Coronakrise, Liquiditätsprobleme vermieden werden.

Die entsprechenden Gesetzestexte, die so schnell wie möglich im belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden sollen, damit die Regelungen in Kraft treten können, sind so angelegt, dass sie über einen „Königlichen Beschluss“ verlängert werden können, falls die Energiekrise anhalten sollte. Dann werden die möglichen Maßnahmen zudem aufgestockt bzw. in ihren Summen und Zeiträumen angehoben.  

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