Die Freie Universität Brüssel (VUB) ist vor kurzem von einem Fall von grenzüberschreitendem Verhalten innerhalb von Aktivitäten einer Studentenvereinigung unterrichtet worden. Inzwischen hat die Universität beschlossen, diesen Vorfall bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die VUB begleitet derzeit sowohl das Opfer, als auch die Person, die den Vorfall meldete.
Grenzüberschreitendes Verhalten: Brüsseler Universität reicht Klage gegen eine Studentenvereinigung ein
Gleichzeitig leitete die VUB ein Disziplinarverfahren gegen die beschuldigten Studierenden ein. Das bedeutet, dass ihnen verboten wird, den Campus zu betreten und dass die Aktivitäten der Vereinigung bis auf weiteres ausgesetzt werden. Für das Opfer und den Melder des Vorfalls sieht die Universität juristischen und psychologischen Beistand vor.
„Grenzüberschreitendes Verhalten wird an der VUB nicht toleriert. Jetzt nicht, später nicht und nie mehr“, so Rektor Jan Danckaert: „Wenn grenzüberschreitendes Verhalten vorkommt, gehen wir dagegen vor und sehen die nötige Begleitung und Unterstützung der Melder und der Opfer im Laufe dieses für sie bleischweren Verfahrens vor.“
Dies ist der erste Fall seit der Aktion YANA-VUB (dies steht für „You're Not Alone“), so Universitätssprecherin Nathalie Vlaemynck: „Die entsprechende Politik hat ihre Form im letzten halben Jahr bekommen.“ Die Aktion sieht auf der einen Seite Prävention vor und begleitet auf der anderen Seite die Opfer von solchen Vorgängen. Weiter will die Uni aus Rücksicht auf die laufenden Verfahren diesen Fall nicht kommentieren.
