10 Personen, die während der Corona-Pandemie auf dem Brüsseler Nationalflughafen in Zaventem mit gefälschten PCR-Tests auf Reisen gehen wollten, sind von der belgischen Justiz zu Haftstrafen von 6 Monaten und zu Bußgeldern von 1.600 € verurteilt worden. Eine Reisender, der zuvor bereits wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde, muss sogar 8 Monate hinter Gittern verbringen.
Fluggäste, die während der Corona-Pandemie mit gefälschten PCR-Tests erwischt wurden, zu Haftstrafen verurteilt
Wer letztes Jahr nach dem 19. April eine Flugreise antreten wollte, der musste bis zur Aufhebung dieser Maßnahme einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, bevor er ab Zaventem seine Reise antreten konnte.
Damals wurden am Brussels Airport insgesamt 820 Personen dabei erwischt, mit gefälschten PCR-Tests auf Reisen gehen zu wollen. Die meisten von denen, die mit diesen falschen Dokumenten auftauchten, haben sich außergerichtlich mit einem Bußgeld über 750 € von einer strafrechtlichen Verurteilung befreien können.
Einige dieser Personen aber weigerten sich, ein solches Bußgeld zu entrichten und ließen es auf ein Verfahren ankommen. Im September standen deshalb 11 Angeklagte vor Gericht, gegen die die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde in Flämisch-Brabant Klage eingereicht hatte.
Das Gericht befand alle Angeklagten für schuldig, 2021 mit gefälschten PCR-Tests via Zaventem eine Flugreise angetreten zu haben und verurteilte 10 von ihnen zu 6 Monaten Haft und zur Zahlung von 1.600 €. Eine weitere Person, die bereits vorher wegen Urkundenfälschung verurteilt worden ist, erhielt 8 Jahre Haft. Auch diese Person muss das Bußgeld entrichten.
