Die Staatsanwaltschaft von Löwen (Flämisch-Brabant) ermittelt gegen einen heute in Köln tätigen Krebsspezialisten, der vor zwei Jahren sowohl die Uniklinik (Foto), als auch die Universität Löwen nach einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung verlassen hat. Der durch eine TV-Sendung bekannte „Spitzenarzt“ soll sich bei Experimenten an Patienten nicht an die geltenden Regeln gehalten haben, wie interne und externe Ermittlungen ergeben haben. Zu diesem Sachverhalt gab es 2017 eine Wende, wie eingangs dieses Beitrags angemerkt wird.
Neuer Sachverhalt: Gütliche Einigung für „Spitzenarzt“ Stefaan Van Gool
Der renommierte Krebsspezialist Stefaan Van Gool, bekannt aus der vierteiligen Serie „Top Doctors“, hatte sich 2017 durch einen Vergleich mit der belgischen Justiz gütlich geeinigt und damit einen Rechtsstreit vermieden. Dies schrieb De Standaard damals und wurde unserer Redaktion gegenüber bestätigt.
Vor 2015 wurde Van Gool - eine Autorität auf dem Gebiet der Hirntumore - von der UZ Leuven und der KU Leuven aus dem Verkehr gezogen. Der Grund? Es gab ernsthafte ethische, rechtliche und wissenschaftliche Probleme mit seinen klinischen Krebsstudien. Er setzte experimentelle Krebstherapien ein, hielt sich aber bei der Verabreichung seiner experimentellen Tumorimpfstoffe nicht an die Vorschriften. So wurden beispielsweise nicht alle Patienten darüber informiert, dass sie an einer Studie teilnahmen, deren Wirksamkeit ungewiss war.
Die Staatsanwaltschaft Leuven hatte im Sommer 2015 nach einer Inspektion durch die Bundesagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte eine Untersuchung eingeleitet. Auf Verstöße gegen die Regeln für klinische Studien stehen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft befand 2017, dass genügend Beweise vorlagen und schlug eine außergerichtliche Einigung vor, die der Arzt bezahlte. Infolgedessen entging er dem Prozess. Wie hoch der Betrag der gütlichen Einigung war, ist nicht bekannt.
Bezüglich der Arbeit von Dr. Stefaan Van Gool, der bis 2015 als Facharzt für neurologische Onkologie an der Uniklinik von Löwen (ZU Leuven) tätig war, sind ernsthafte ethische und juristische Fragen aufgetaucht, mit denen sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft auseinandersetzt. Der Kinderarzt und Fachmann für die Behandlung von Hirntumoren wurde im belgischen Bundesland Flandern durch eine Sendereihe eines Privatsenders bekannt, der die Arbeit von „Spitzenärzten“ vorstellte.
Doch internen und externen Untersuchungen zufolge hielt sich Dr. Van Gool bei seinen Forschungen bezüglich der Entwicklung von Medikamenten und neuen Behandlungsmethoden nicht an die geltenden Regeln und Vorschriften. So soll er Patienten zwecks Experimenten Impfstoffe gegen Tumore verabreicht haben, ohne dass diese wussten, dass sie als Testpersonen eingesetzt wurden und demnach auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
Problematisch war dabei, dass es nicht als erwiesen galt, dass die bei der Studie Van Gool gebrauchten Impfstoffe überhaupt wirkten, bzw. wie deren Nebenwirkungen waren. Bei der Uniklinik in Löwen reagierte man zurückhaltend auf dieses Thema und gab an, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die betroffenen Patienten bestanden habe und dass „alle Patienten und betroffenen Instanzen auf der Höhe waren“.
Die Diskussion betreffe nicht die möglichen Nebenwirkungen, sondern die mögliche Wirkung. Und doch trennten Uniklinik, Universität und der eigentlich renommierten Arzt sich 2015 nach einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung. Inzwischen distanzierte sich auch die in Flandern bekannte Aktion „Kom op tegen Kanker“ (Steh auf gegen Krebs) von Dr. Van Gool, der zeitweise eine der tragenden Figuren von bestimmten Aktionen war.
Patienten stehen im Regen...
Ein weiteres Problem tut sich übrigens jetzt für die betroffenen Patienten auf. Normalerweise müssen (Krebs)Patienten in unserem Land, wenn sie sich für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen, für ihre Behandlung nicht selbst aufkommen. Doch nach dem Dr. Van Gool Löwen in Richtung Immunologisch Onkologisches Zentrum Köln (IOZK) in Köln abwanderte, bzw. nach seiner einvernehmlichen Vertragsaufhebung in Löwen, sind die Experimente zu Ende und die Patienten müssen ihre Behandlung auf eigene Kosten finanzieren, denn sie sind nicht mehr durch die hiesigen Kassen geschützt, wie die flämische Tageszeitung De Standaard, die den Vorgang an die Öffentlichkeit brachte, dazu schreibt.
